Orchidee
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 21.05.16 Zwillinge entbunden. Daraufhin habe ich 10 Monate Elternzeit bis 20.03.17 beim AG beantragt. Seit 01.08.17 bin ich bei meinem AG in Teilzeit mit 18 Std,/Woche angestellt (vor der SS 40 Std./Woche). Meine Frage: Was kann ich an Elternzeit noch beantragen? Vielen Dank vorab.
Hallo, wenn Sie für beide Zwillinge Elternzeit beantragt haben, wird es auch beiden angerechnet. Besser wäre es gewesen, nur für einen Zwilling Elternzeit zu beantragen. Insgesamt können Sie pro Kind bis zum dritten Lebensjahr bis zu drei Jahren nehmen und pro Kind bis zu 24 Monaten bis zum achten Lebensjahr übertragen, dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Aber eben insgesamt nur drei Jahre. Wenn Sie nun neue Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie diese mit Frist sieben Wochen beantragen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kommt darauf an was du dem AG mitgeteilt hast wie du mit der restlichen verfahren willst. Da man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss, du weniger genommen hast. Wobei ich nicht verstehe warum du nicht TZ innerhalb der EZ machst - dann wäre dein VZ Vertrag wenigstens nicht futsch und du nicht kündbar. bei Zwillingen muss man sich zudem festlegen meines Wissens nach für welches Kind man wann EZ nimmt, sonst verschenkt man da richtig EZ. Im schlechtesten Fall bliebe dir also jetzt noch das 3te Jahr - was du entsprechend vorher anmelden muss. Und für alles weitere geht es nur noch mit dem OK vom AG. Richtig informiert und korrekt angemeldet hättest du IMO 6 Jahre EZ nutzen können
Orchidee
In meiner Firma wurde es von meinem direkten Chef sehr lax gehandhabt, so nach dem Motto: Schriftlich brauche ich nichts... Und aus diesem Grund habe ich mich ehrlich gesagt, auch nicht mehr weiter informiert. Ich nachhinein ein riesen Fehler! Naja, und mündlich gab es schon Vereinbarungen - aber eben nur mündlich
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