Frage: nochmals Nachfrage zu Umgangsrecht

Guten Tag, ich habe Ihnen dazu bereits schon mal geschrieben. Und zwar ist meine Situation so, dass mein Mann schon länger psychische Gewalt gegen mich ausübt. Gegenüber Tochter (3,5J) noch nicht, jedoch bekommt sie die ganze Boshaftigkeit auch mit und ist deswegen gegenüber Vater sehr verängstigt. Sie traut sich nicht mal kurz mit ihm daheim bleiben, auch nicht mit ihm wegfahren. Würde ich einfach gehen und sie alleine mit ihm lassen, schreit sie hysterisch und ist nicht zu beruhigen. Ich überlege mich zu trennen, traue mich jedoch nicht, da ich große Sorge vor der Umgangsregelung habe, die es im Trennungsfall geben würde. Da Vater seit Geburt im Haushalt ist und ich die psychische Gewalt ja leider nicht nachweisen kann, würde er mit Sicherheit Umgang bekommen. Jedoch kann ich das meiner Tochter nicht zumuten, ich weiß das sie es nicht verkraften würde längere Zeiträume mit ihm alleine zu bleiben. Sie würde seelisch kaputt gehen, das weiß ich.Da bleibe ich lieber in der Ehe, bevor ich ihr das antue. Sie haben mir bei meiner letzten Anfrage geraten, Fakten zu sammeln. Können Sie mir sagen, was sie da genau meinen, was würde denn vor Gericht berücksichtigt werden? Angeblich nützten ja nicht mal psychologische Gutachten. Ich habe mir da keinen Rat und denke mittlerweile, so wie es rechtlich aussieht, das da ich und vor allem meine Tochter im Trennungsfall die Verlierer sein werden. Wäre über Ihre Hilfe nochmals sehr dankbar

von Sarina78 am 29.12.2012, 12:35



Antwort auf: nochmals Nachfrage zu Umgangsrecht

Hallo, habe doch schon mehrfach meine Meinung geschrieben... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.12.2012



Antwort auf: nochmals Nachfrage zu Umgangsrecht

Sie ist doch jetzt auch schon der Verlierer, da sie alles mitbekommt! Der Umgang wird nur ausgesetzt wenn das kindeswohl gefährdet ist! Wie wäre es mit Frauenhaus, ihr sei erstmal raus und ich glaube die wurden einen betreuten Umgang erstmal in die Wege leiten.

von CKEL0410 am 29.12.2012, 18:46



Antwort auf: nochmals Nachfrage zu Umgangsrecht

Ebend, zumal, was willst du deiner Tochter irgendwann sagen wenn sie älter ist. Das du ihr zuliebe das jahrelang weiter ertragen hast? Wie wird sie sich dann wohl fühlen? Such Beistand beim Jugendamt/Frauenhaus. Die werden Dir weiterhelfen. Und selbst wenn wider aller Erwartungen dein Mann auch weiterhin Sorgerecht hat, oder keinen betreuten Umgang, dann ist das nichts was du akzeptieren mußt. Es gibt auch dann Möglichkeiten dagegen Widerspruch einzulegen. Aber dafür mußt du die Kraft bringen für Dich und Deine Tochter zu kämpfen.

Mitglied inaktiv - 29.12.2012, 19:21



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