Guten Tag, ich habe Ihnen dazu bereits schon mal geschrieben. Und zwar ist meine Situation so, dass mein Mann schon länger psychische Gewalt gegen mich ausübt. Gegenüber Tochter (3,5J) noch nicht, jedoch bekommt sie die ganze Boshaftigkeit auch mit und ist deswegen gegenüber Vater sehr verängstigt. Sie traut sich nicht mal kurz mit ihm daheim bleiben, auch nicht mit ihm wegfahren. Würde ich einfach gehen und sie alleine mit ihm lassen, schreit sie hysterisch und ist nicht zu beruhigen. Ich überlege mich zu trennen, traue mich jedoch nicht, da ich große Sorge vor der Umgangsregelung habe, die es im Trennungsfall geben würde. Da Vater seit Geburt im Haushalt ist und ich die psychische Gewalt ja leider nicht nachweisen kann, würde er mit Sicherheit Umgang bekommen. Jedoch kann ich das meiner Tochter nicht zumuten, ich weiß das sie es nicht verkraften würde längere Zeiträume mit ihm alleine zu bleiben. Sie würde seelisch kaputt gehen, das weiß ich.Da bleibe ich lieber in der Ehe, bevor ich ihr das antue. Sie haben mir bei meiner letzten Anfrage geraten, Fakten zu sammeln. Können Sie mir sagen, was sie da genau meinen, was würde denn vor Gericht berücksichtigt werden? Angeblich nützten ja nicht mal psychologische Gutachten. Ich habe mir da keinen Rat und denke mittlerweile, so wie es rechtlich aussieht, das da ich und vor allem meine Tochter im Trennungsfall die Verlierer sein werden. Wäre über Ihre Hilfe nochmals sehr dankbar
von Sarina78 am 29.12.2012, 12:35