märzkind
Guten Tag Fr. Bader, ich hatte Mitte Juli bereits eine Frage zu meiner Situation gestellt und habe noch eine Nachfrage. Zuerst aber nochmal die Fakten: Ich bin verbeamtete Lehrerin in BW und an eine Privatschule beurlaubt. Ich befinde mich in Elternzeit (1. Kind jetzt 2 Jahre alt) und bin schwanger, ET ist März 2016, Beginn Mutterschutz wäre 21.1.16. Ich werde beantragen, die EZ vorzeitig, nämlich 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, zu beenden, damit ich die vollen Bezüge von damals erhalte. Als Beamtin erhält man ja kein Mutterschaftsgeld ... Soweit so gut, nun meine aktuellen Fragen: - kann der AG sich dagegen verwehren? - gibt es einen Paragraphen o.ä. auf den ich mich dabei berufen kann? - ich bin seit Januar 2015 nicht mehr privat, sondern über meinen Mann gesetzlich familienversichert, ändert dies etwas? Eigentlich muss mein AG (Privatschule) die verbeamteten Lehrer nach den LBV Richtlinien von BW behandeln und bezahlen, aber sie stellen sich manchmal an, deshalb will ich gut informiert sein. Vielen Dank für Ihre Mühen!!!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Liebe Grüße, NB
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