Vielen Dank Fr. Bader für Ihre schnellen Antworten :-) Und falls der AG einverstanden wäre, dass ich wieder Vollzeit anfange, dann verliere ich quasi den Kündigungsschutz, richtig? Und falls er nicht zustimmt, d.h. dann MUSS ich in Teilzeit arbeiten, bis meine Elternzeit ausläuft? Vielen Dank!