Anpajo
"Re: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München Hier ist das Urteil nachzulesen: https://openjur.de/u/632655.html Eine echte Rückwirkung gibt es hier nicht, in Bezug auf ein vetspätet eingegangenen Antrag. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die EugH Rechtsprechung zur Änderung des BEEG geführt hat. Das BEEG wurde 2012 geändert. Vorher war es nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden um in Genuß des Mutterschutzes zu kommen. Bis zur Änderung des deutschen Gesetzes hat es also etwas gedauert. Die Beamtin hat in dieser Zeit rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes mit Verweis auf die EUgH Urteile den Antrag gestellt, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl es kurze Zeit später ein ministerielles Rundschreiben gab, das vorgab, die Eu Rechtsprechung anzuwenden, allerdings erst mit Datum des Schreibens. Hier gegen erging das münchner Urteil: auch vorher rechtzeitig eingegangende Anträge seien zu berücksichtigen und das Rundschreiben damit rückwirkend anzuwenden. Im Grunde eine Bestägiung, dass das EugH Urteil schon gilt, unabhängig von der Anpassung deutscher Gesetzes, gem. Dem Grundsatz, dass Eu-Recht nationales Recht bricht. " Antwort von Behnke am 11.10.2016 Stimmt, Sie haben recht, habe es auch ausführlich nachgelesen Wieso geht es aber genau nicht? Weil der AG i.d.R. da nicht mitmacht? Wie verhält es sich, wenn der AG zustiimmt? Und wir uns einigen, dass es noch "rechtzeitig" ist? Der AG kann doch im Zuge des Umlageverfahrens die Zuschüsse innerhalb der Mutterschutzzeit von der Krankenkasse zurückbekommen? Und die läuft bei uns ja noch... Die einmaligen 210 € Mutterschftsgeld werden ja bis zu 3 Jahre rückwirkend gezahlt, oder? Und es kommt beim Antrag ja nur darauf an, dass der AG die Gewährung von Muterschutzzeit bestätigt... Sorry wenn ich hier etwas bohre, aber die gesetzliche Formulierung "rechtzeitig" lässt m.E. hier viel Interpretationsraum Viele Grüße
Behnke
Es geht hier um den Begriff "Rechtzeitig" Ein in diesem Sinne unbestimmter Rechtsbegriff. In negativabgrenzung zu ünverzüglich. Hier gibt es im BGB eine legaldifinition die dies als "ohne schuldhaftes Zögern" definiert. Rechtzeitig würde ich in diesem Zusammenhang so definieren, dass der AG noch Zeithaben muss zu reagieren. Da der Antrag rechtzeitig gestellt werden soll, steht hier zwar kein direkter Zwang hinter, wall das Wort Soll diesen Zeitfaktor relativiert, aber m.E. nicht soweit, dass auch eine verspätete Abgabe möglich wäre. Eine Abgabe wäre demnach bis zum beginn ded mutterschutzes möglich, evtl. Auch verspätet, aber dann auch erst mit gültigkeit ab antragstellung. Die Elternzeit muss ja auch beendet werden. Mag sein, dass es hier noch andere Möglichkeiten gibt. Evtl. kann ihnen da ein Anwalt besser weiterhelfen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...
Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit. Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeit ...
Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt?
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bereits einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.. Also ich bin bis 30.9.24 in Elternzeit, habe aber nun ein Jobangebot ab 1.9.24 bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, dass ich gerne annehmen würde. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit