Hallo Frau Bader,
Ich habe ein Sohn der im Oktober 3 Jahre alt wird. Elternzeit habe ich auch 3 Jahre beantragt und bin z.z. 16 Stunden in der Woche Teilzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Nun bin ich schwanger mit dem 2 Kind. ET ist der 18.01.16. hier meine Frage: Kann ich bis zum Mutterschutz des 2. Kindes beantragen, Vollzeit zu arbeiten.
1. damit mein alter Vertrag bestehen bleibt und
2. kriege ich doch dann das volle Gehalt in dem Mutterschutz und
3. Kann mir der Arbeitgeber das verneinen, kurzzeitig voll zu arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Antwort :-)
von
roselady79
am 29.06.2015, 23:35
Antwort auf:
Nach der Elternezit kurzfristig vor Geburt des 2. Kindes Vollzeit arbeiten?
Hallo,
mit dem Ende der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf.
Also VZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2015
Antwort auf:
Nach der Elternezit kurzfristig vor Geburt des 2. Kindes Vollzeit arbeiten?
Hallo,
wenn Du ET am 18.1. hast, dann geht Anfang Dez. Dein Mutterschutz los, richtig?
Nach Ende der EZ für das erste Kind, also am 3. Geburtstag dieses ersten Kindes MUSST Du sogar wieder zu den Konditionen des ursprünglichen Vollzeitvertrages in der Arbeit auftauchen.
Diesen Vertrag erfüllst Du (in VZ) bis zum Beginn des MuSchu und bekommst auch ganz normales VZ-Gehalt.
Und wenn das nur 3 Tage wären könnte der AG nichts dagegen machen.
Er kann Dich höchstens "bezahlt freistellen", dir also dein Gehalt zahlen, aber gleichzeitig sagen, dass Du nicht kommen brauchst.
Kommt ab und zu mal vor.
Hilft das?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 30.06.2015, 03:30