Guten Tag am 1.2.2014 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. ( vorher 3 Monate Arbeitslos ) Der Vertrag War befristet bis zum 31.5.2015 Ich wurde im Juni 2014 Schwanger und bekam im November 2014 Beschäftigungsverbot ( frühwehen etc) erhielt aber weiter meinen Lohn. Während der Elternzeit ( 7.2.15 wurde sie geboren ) lief mein Arbeitsvertrag 31.5.2015 ab! Nun will ich im März wieder arbeiten gehen und mich Arbeitssuchend melden. Steht mir Alg 1 zu? Ich hatte ja eigtl. Vom 1.2.2014-07.04.2015 Einkommen erst mein Gehalt dann Mutterschutz Geld Wäre dankbar Sie mir helfen könnten
von CharleneSpiegel am 24.10.2015, 13:09