nach beschäftigungsverbot und Elternzeit Alg1?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nach beschäftigungsverbot und Elternzeit Alg1?

Guten Tag am 1.2.2014 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. ( vorher 3 Monate Arbeitslos ) Der Vertrag War befristet bis zum 31.5.2015 Ich wurde im Juni 2014 Schwanger und bekam im November 2014 Beschäftigungsverbot ( frühwehen etc) erhielt aber weiter meinen Lohn. Während der Elternzeit ( 7.2.15 wurde sie geboren ) lief mein Arbeitsvertrag 31.5.2015 ab! Nun will ich im März wieder arbeiten gehen und mich Arbeitssuchend melden. Steht mir Alg 1 zu? Ich hatte ja eigtl. Vom 1.2.2014-07.04.2015 Einkommen erst mein Gehalt dann Mutterschutz Geld Wäre dankbar Sie mir helfen könnten

von CharleneSpiegel am 24.10.2015, 13:09



Antwort auf: nach beschäftigungsverbot und Elternzeit Alg1?

Hallo, ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



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