Steinbock-Mama
Guten Tag Frau Bader, ich möchte mich über die Möglichkeit einer erneuten Elternzeit informieren. Meine Situation: Geburt Tochter Jan2012 - EZ genommen bis 31.7.2013 Geburt Sohn Juni2013 - EZ genommen bis 31.7.2015 Ich habe keine Anträge gestellt, dass ich evtl bis zum 8. LJ meiner Kinder nochmal EZ beantragen würde. Gibt es eine Möglichkeit trotzdem nochmal für 1/2 - 1 Jahr zu pausieren? Ich bin Beamtin auf Probe (Lehrerin). Herzlichen Dank und viele Grüße Steinbock-Mama
Hallo, das kann ich Ihnen nicht sagen- es hängt von den jeweiligen LandesbeamtenG ab Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also wie es in Deinem Bundesland läuft, kann ich Dir nicht sagen, aber bei uns in Hessen läuft es so: Ist das Kind unter 3 Jahren kann man mit 7 Wochen vorlauf jederzeit in Elternzeit gehen. Ebenfalls kann man den Antrag auf Übertragung der Elternzeit bis zum 3. Geburtstag nachholen. Bei Lehrern gelten z.T. bei uns andere Regeln, sodass sie in erneute Elternzeit nur zum Ende eines Schulhalbjahren gehen können. Am besten einfach im Ministerium anrufen und fragen. Die beraten sehr gut.
Steinbock-Mama
Ich wohne in Bayern. Ministerium ist zwar ein Weg, aber ich wollte momentan keine Stelle befragen, die irgendwie damit zu tun hat (also Schulleitung, Schulamt, KM oder so). Aber danke schon mal, für deinen Beitrag! Viele Grüße
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