Hallo Frau Bader,
Ich werde im Dezember 2017 mein erstes Kind bekommen. Ich arbeite in einer KiTa und habe seit Bekanntgabe meiner SS ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen. Habe allerdings bis zum Mutterschutz noch mein volles Gehalt weiterhin bekommen. Ich würde nach dem Mutterschutz dann gerne ein Jahr in Elternzeit gehen. Wir möchten aber Recht Zeitnah ein zweites Kind. Nun meine Frage: Ist es möglich und rechtens wenn ich nach meiner ersten Elternzeit nur kurz arbeiten gehe und dann erneut Schwager werde (würde dann höchstwahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen!) und bis zum neuen Mutterschutz wieder mein volles Gehalt erhalte. Ich meine damit das ich also mit dem zweiten Kind schwanger bin, ein Beschäftigungsverbot habe und trotzdem mein volles Gehalt bekomme. Wenn ich zwischen Kind 1 und Kind 2 nicht wieder arbeiten gehe, bekomme ich dann Elterngeld wie bei Kind 1 (berechnet an dem letzten Gehalt was ich hatte wie vor Kind 1) oder den Mindestsatz von 300€?
Mit freundlichen Grüßen, Emmi 123
von
Emmi 123
am 04.10.2017, 15:11
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Hallo,
keiner weiß, wie die Rechtslage bei K2 ist - deshalb spekuliere ich da ungern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Sorry nichts jetzt gegen dich, aber ich bekomme immer ein fettes Grinsen ins Gesicht wenn Kind Nr2 schon geplant wird bevor Kind1 überhaupt auf der Welt ist. zeigt einiges an Naivität - nicht böse gemeint aber es ist einfach zu köstlich....
Ob und was du dann bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erstens bekommt man nicht mehr zwingen immer ein BV. gerade weil da gerade an den Gesetzen arg geschraubt wird. Dafür sind in der Vergangenheit zu oft BV ausgestellt worden aus Bequemlichkeiten. In Zukunft MUSS ein AG erst ALLES dafür tun um ein BV zu vermeiden, heißt notfalls kann er die Angestellte dann eben auch zwangsversetzen.
Zweitens, um ein BV zu bekommen muss du erst einmal arbeitsfähig sein, sprich du brauchst auch einen entsprechenden Betreuungsplatz für dein Kind. Und ich muss dir wohl nicht sagen wie da oft die Lage für so kleine Kinder sind, zumal du erst einmal einen Platz finden musst der dann im Dezember auch frei ist wenn dein Kind 1 Jahr wird. Hier die KiTa´s nehmen unter dem Jahr nicht auf, außer wegen Umzug. Wie willst du jetzt schon wissen das du dann einen Platz hast?
Drittens, und das münzt auf den zweiten Punkt, Du musst dich für die ersten 2 Jahre bezüglich EZ festlegen. Blöde wenn du sagst du kommst nach einem Jahr in VZ wieder und hast dann keinen Platz. wenn der AG dann der Verlängerung der EZ widerspricht, musst du kündigen. da kann es sinniger sein eben 2 Jahre EZ zu melden mit dem Hinweiß das man plant nach einem Jahr in TZ bis zu 30 Std innerhalb der EZ zu arbeiten.
Und dann kommt Punkt vier, in einem BV bekommst du - wenn du denn dann eines bekommst - nur das was du auch ohne bekommen würdest. Sprich, bist du daheim und arbeitest nicht, gibt es auch nichts. Den der Vertrag ruht ja, Arbeitest du VZ, gibt es VZ-Gehalt, bei TZ eben entsprechend TZ-Gehalt. Und nein und hingehen und sagen, och ich bin schwanger, bekomme eh ein BV, ich kündige mal die EZ frühzeitig, das geht eben nicht. Das wäre Betrug. Ach ja, das greift vom ersten Tag an, du musst also nicht erst 1-2 Tage arbeiten um ein BV zu bekommen falls von Anfang an geplant war ab Tag xy in VZ oder TZ zu arbeiten. Nur vorher geht eben nicht oder was dran ändern so einfach.
Punkt fünf, was machst du eigentlich bei einem Kaiserschnitt? Dann darfst du nämlich mit größter Wahrscheinlichkeit erst einmal 1-1,5 Jahre nicht schwanger werden. Oder wenn mögliche Geburtsverletzungen nicht schnell heilen. Soll das Kind zugunsten einer schnellen zweiten Schwangerschaft nicht gestillt werden? Stillen kann nämlich dafür sorgen das du so schnell nicht schwanger wirst, zusätzlich dazu das man eben eh oft erst geraume zeit braucht bist sich das alles wieder einpendelt.
Punkt 6 wäre dann das Thema Elterngeld, da gilt das man eben beim Kind immer schaut was in den 12 Monaten vor Bezug verdient wurde. Dabei ausgeklammert werden die Mutterschutzzeiten und - das ist jetzt wichtig - 12-14 Monate EG. 14 Monate ist dabei das höchste - gilt bei EG Plus. Was auch bedeutet, kommt Kind 2 auf die Welt und Kind 1 ist um die 13-16 Monate alt, gibt es so oder so etwa das gleiche EG, zumal es auch noch 10% Geschwisterbonus gibt solange Kind1 nicht älter wie 3 Jahre ist. bei wirklich knappen Abständen muss man also eh nicht arbeiten um das gleiche Geld zu bekommen. Völlig egal ob BV oder nicht. Das mit den 300 € Mindestsatz hat hin wenn Kind2 erst geboren wird wenn Kind 1 schon so 2 Jahre wird. Und wenn man in dem Zeitraum zwischen ersten Geburtstag des älteren Kindes und dem neuen Mutterschutz wirklich gar nicht gearbeitet hat, Frauen die aber in dem Zeitrahmen mindestens TZ arbeiten - auch innerhalb de EZ - erhöhen damit das neue EG wieder. So das die Unterschiede nicht soooo gravierend sein müssen beim neuen EG - je nach Arbeitsumfang und verdienst und Zeitpunkt - dank Geschwisterbonus.
Evtl versteht du nach dem "Roman" jetzt mein grinsen. Wie gesagt nicht böse gemeint.
Mitglied inaktiv - 04.10.2017, 18:18
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Du kannst ja mit BV spekulieren und wenn Du Dir bzgl. rascher Schwangeschaftsfolge sicher bist, dann wäre es gut nur 1 Jahr EZ zu melden aber sicherheitshalber brauchst Du nen Betreuungsplatz. Durchaus möglich, dass Du dann eben paar Monate schwanger auf Arbeit gehst.
Wir hatten übrigens auch über Kind 2 gesprochen, bevor Kind 1 geboren war. War gut sich Gedanken zu machen, sich zu informieren und ne Richtung zu haben aber Realität war tatsächlich ernüchternd.
Dennoch war unsere Entscheidung für 1 Jahr EZ absolut richtig.
Mitglied inaktiv - 04.10.2017, 19:56
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Hallo Hubbeldunbel und Allerleirauh,
Danke für die Rücksendung.
Zunächst einmal brauche ich keinen KiTa Platz, da mein Mann dann zu Hause ist.
Zum anderen ist es ziemlich sicher das ich ein BV bekomme (ich saß da mal an “in der ersten Reihe“ und weiß es einfach!)
Dann gehe ich natürlich erst einmal nicht von einer komplizierten Geburt mit schwereren Verletzungen oder ähnliches aus. Und wenn wir uns nun jetzt einmal Gedanken darüber machen und schauen wie es so mit der Familienplanung weiter geht, müsen wir alles ja irgendwie bedenken und mehr oder weniger “planen“. Ob umd wie schnell ich dann letztendlich wieder Schwanger werde muss dann gesehen werden.
Aber Danke für die Rückmeldung!
von
Emmi 123
am 04.10.2017, 20:32
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Entschuldigt ich meinte gerade Danyshope und Hubbeldubbel.
von
Emmi 123
am 04.10.2017, 20:34
Antwort auf:
Nach Kind 1 kurz arbeiten, dann erneut Schwager
Ach weißt Du Emmi...
Kind 1 kam genau in dem Zyklus wie ich es geplant hatte. Traumschwangerschaftr, Traumgeburt, alls Sahne.
Kind 2 lies "über 6 Monate" mit der Zeugung auf sich warten, dadurch verschob sich also auch alles weitere "geplante".
Aber wenn es eh wurscht ist wenn der Papa Zuhause ist: dann geht das doch alles prima!
... nur mit einem BV würde ich künftig nicht mehr so spekulieren, da werden aktuell die Schrauben massiv angezogen...
Gruss
D
von
desireekk
am 05.10.2017, 00:33