Frage:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Hallo Frau Bader,
leider kann mir keiner auf meine Frage eine sichere Antwort geben (mein AG nicht, KK auch nicht). Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich bin seit dem 14.2.2017 für 2 Jahre in Elternzeit. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft ET 07.04.2019 werde ich meine Elternzeit zum 31.01.2019 vorzeitig beenden. Mein Mutterschutz würde am 25.02. für das 2te Kind beginnen. Jetzt habe ich einen Termin für einen Kaiserschnitt am 25.03 bekommen. Ändert sich dadurch mein offizieller Beginn des Mutterschutz auf den 11.02? Mein Arbeitgeber muss mir neben der Krankenkasse ja auch Mutterschutzgeld zahlen...was passiert, wenn mein Kind im Februar geboren wird? Wird dann der Mutterschutz nachträglich nach vorne gerechnet in den Januar? Da war ich ja noch in Elternzeit, muss mein Arbeitgeber dann keinen Zuschuss zum Mutterschutzgeld zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
LucasMama14
am 29.01.2019, 23:52
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Hallo,
Sie können doch die Elternzeit erst zum Mutterschutz beenden. Und wenn dann die tatsächliche Geburt eher ist, wird die restliche Elternzeit hintendran gehängt. so kurz vorher wird der Frauenarzt nicht mehr korrigieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2019
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Ich meine natürlich Mutterschaftsgeld;)
von
LucasMama14
am 29.01.2019, 23:58
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Hallo,
Warum beendet du die Elternzeit zum 31.1., wenn dein neuer Mutterschutz erst am 25.2. beginnt?
Der Mutterschutz beginnt trotz Kaiserschnitt 6 Wochen vor dem errechneten Termin, nach der Geburt verlängert sich der Mutterschutz entsprechend um die vorher nicht genommenen Tage.
LG luvi
von
luvi
am 30.01.2019, 06:27
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Das ist egal. Der Mutterschutz berechnet sich immer nach dem errechneten ET. Kommt das Kind früher, wird die Zeit genauso dran gehängt wie wenn es später kommt. Wenn also die EZ auf den Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet wurde und das Kind dann an einem anderen Tag als dem errechneten ET geboren wird, ändert das an dem erst einmal gar nichts. Vorauf es aber einen Einfluss haben kann ist nachher auf die genaue Dauer der EZ, denn die beginnt ab dem tag der tatsächlichen Geburt zu laufen und vor allen auf die Höhe des EG. Auf das EG deshalb weil Elterngeld und Mutterschaftsgeld mit einander verrechnet werden.
Wenn die KK das nicht verstanden hat, dann wohl eher weil sie die Frage als solches nicht nachvollziehen konnte. Ist nämlich ein normaler Vorgang mit denen sie täglich zu tun haben. Denke mal das Problem liegt eher daran das eben die EZ nicht zum neuen Mutterschutz beendet wird sondern vorher was zu Verständigungsproblemen geführt hat.
von
Felica
am 30.01.2019, 06:58
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Die Krankenkasse hat gesagt, es wäre besser die Elternzeit zum 31.1 zu beenden....
Aber dann brauch ich das ja für das Mutterschaftsgeld nicht machen. Ich möchte einfach den Arbeitgeberzuschuss wegen ein paar Tagen nicht verlieren.
von
LucasMama14
am 30.01.2019, 10:29
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Die Elternzeit sollte am Vortag des neuen Mutterschutzes beendet werden, in deinem Fall also 24.02.
Der 31.01. macht keinen Sinn - was ist mit den gut 3 Wochen dazwischen? Du mußt dann arbeiten gehen bis zum Mutterschutz.
Der Mutterschutz wird durch vorzeitige Entbindung nicht verändert, die vorher nicht genommene Zeit wird hinten dran gehängt. Eine Frühgeburt mit 18 Wochen Mutterschutz wird das Kind durch Geburt ca. 2 Wochen vor ET aber nicht, da hast du etwas falsch verstanden.
von
Andrea6
am 30.01.2019, 11:34
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Ok. Ich soll für die Zeit dazwischen Urlaub nehmen.
Danke für eure Hilfe!!!
von
LucasMama14
am 30.01.2019, 12:04
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Wenn der KS-Termin bereits steht, dann gilt nicht der errechnete Termin, denn der ET ist der ERWARTETE Termin und nicht der errechnete. Der Arzt muss entsprechen die Bescheinigung für den Mutterschutz mit dem ERWARTETEN Termin des KS ausstellen und dann beginnt der Mutterschutz auch 6 Wochen vor diesem Termin. Die EZ sollte dann entsprechend beendet werden beim AG, nämlich zum Tag vor dem Mutterschutz.
Die Frage nach Erwartetem und Errechneten Termin hat Frau Bader bereits mehrfach hier so beantwortet, dass es bei KS durchaus rechtens und normal ist, wenn der Arzt die Bescheinigung für den Mutterschutz zum KS-Termin ausstellt.
von
basis
am 30.01.2019, 12:40
Antwort auf:
Mutterschutz während der Elternzeit durch Frühgeburt
Ok. Das habe ich verstanden. Aber der tatsächliche geburtstermin, falls die Geburt vor dem Kaiserschnitt stattfindet, ändert dann nichts an dem Arbeitgeberzuschuss?
von
LucasMama14
am 30.01.2019, 14:53