Frage: Mutterschutz bzw elterngeld

Hallo Also folgendes bin jetzt mit meiner kleinen seit April 2015 Zuhause. Habe elterngeld auf zwei Jahre beantragt das im Juli 2015 begonnen hat. Nun kommt Ende November das zweite Baby zur Welt wie ist es nun mit dem Geld. Werde für April 2017 wo das eine elterngeld endet wieder zwei Jahre beantragen. Wie schaut es allerdings während dem Mutterschutz aus?

von Luna1989 am 11.04.2016, 21:36



Antwort auf: Mutterschutz bzw elterngeld

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2016



Antwort auf: Mutterschutz bzw elterngeld

Da läuft ja nur noch die zweite Rate, der Bezug selbst ist dann beendet. Wann genau wurde Kind 1 denn geboren ?

von Sternenschnuppe am 12.04.2016, 07:22



Antwort auf: Mutterschutz bzw elterngeld

Am 24.5.15

von Luna1989 am 12.04.2016, 11:01



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