Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Fragen:
1. Ich arbeite Stundenweise im Büro eines Sportvereins und würde gerne auf die 6 Wochen Schutzfrist vor der Geburt verzichten. Ich sitze nur im Büro und sehe die Zeit dort eher als rauskommen (habe schon 2 Kinder) denn als Arbeit. Muss ich da irgendetwas beachten? Bin ich in der Arbeitszeit ganz normal versichert?
2. Ich verstehe irgendwie nicht, ob mir Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt zusteht. Ich verdiene ca. 100- 160 € im Monat bei meinem Minijob. Krankenversichert bin ich bei meinem Mann, meine großen Kinder sind bei der Geburt des dritten Kindes 8 Jahre bzw. 22 Monate. Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit habe ich nicht, aber gegenüber der Rentenkasse bin ich doch noch in Elternzeit...Vielleicht können Sie ja Licht ins Dunkle bringen, ob och da etwas beantragen kann und wenn ja, wo.
Elterngeld ist klar, aber geht eben auch Mutterschaftsgeld und würde das aufs Elterngeld angerechnet?
Vielen lieben Dank vorab!
Steffi
von
tomorrow
am 29.05.2013, 09:22
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Minijob bzw. Schutzfristen
Hallo,
1. Ja
2. bei einem Minijob erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Nur eventuell www. Mutterschaftsgeld.de, eine Einmalzahlung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Minijob bzw. Schutzfristen
Hallo
Wo bist Du genau in Elternzeit ? Aufgrund welchen Vertrages und Lohnes ?
Du kannst die Elternzeit von Kind 2 einen Tag vor dem Mutterschutz beenden und bekommst volles Mutterschutzgeld.
Dann ganz normal Elternzeit für Kind 3 nehmen.
Wie das mit dem Minijob ist in den 6 Wochen davor weiß ich leider nicht.
Aber je nachdem was Du verdient hast beim Hauptarbeitgeber vor Kind 2 sind das schon einige Euro, die Du so erhalten kannst.
Völlig legal im Übrigen :-)
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 09:45
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Minijob bzw. Schutzfristen
Das ist ja das Problem: Ich hatte vor Kind 2 auch keinen festen Job. Laut diverser Seiten im Internet kann ich vielleicht trotzdem was wegen Wegfall des Minijobs für 8 Wochen beantragen, aber ich weiß nicht, wie zuverlässig diese Seiten sind.
Die Elternzeit von Kind 2 habe ich ja nicht auf Grund eines Jobs, aber die werden mir ja irgendwie bei der Berechnung der Rente angerechnet. Und da will ich ja auch nicht rausfallen.
Steffi
von
tomorrow
am 29.05.2013, 12:33
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Minijob bzw. Schutzfristen
Oh, dann weiß ich das nicht.
Frau Bader aber sicher :-)
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 22:35
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld und Minijob bzw. Schutzfristen
1) Auf den Mutterschutz vor der Geburt kannst du in jedem Job verzichten!
2) Du bist familienversichert ohne versicherungspflichtigen Job?
Dann sagt "Schwanger in Bayern"
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html
(und die find ich recht gut)
3.1.9 Familienversicherte Frauen mit Beschäftigung
Familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung können
vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 € erhalten
Vom Arbeitgeber könnte ein Zuschuss zu leisten sein...(trifft bei dir nicht zu).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.06.2013, 21:45