ET=21.06.2016 Liebe Frau RAin Bader, mein Sohn wurde am 03.03.2016 ein Jahr alt. ET für mein nächstes Baby ist der 21.06.2016. Bei meiner Vollzeitstelle beantrage ich nun die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes am 10.05.2016, um den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld zu erhalten. (Elternzeit habe ich für zwei Jahre beantragt). Zudem habe ich einen Nebenjob für den ich Elternzeit lediglich für ein Jahr beantragt habe. Kann ich die Elternzeit für den Nebenjob bis zum Mutterschutz am 10.05.2016 verlängern und sodann die Elternzeit für das neue Baby beantragen? (Der Arbeitgeber ist hinsichtlich der bereits abgelaufenen Frist zur Verlängerung meiner Elternzeit kulant. Mündlich ist dies bereits abgesprochen, jedoch möchte ich dies noch schriftlich beantragen). Vielen Dank vorab! Freundliche Grüße Lisa
von _limango_ am 07.03.2016, 22:13