Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

Hallo, ich bin derzeit bei meinem deutschen Arbeiter in Vollzeit beschäftigt und möchte möglichst noch bis zum Beschäftigungsverbot dort arbeiten. Mein alleiniger Wohnort ist bis dorthin auch noch in Deutschland. Ab dem Beschäftigungsverbot, also 6 Wochen vor Entbindung (errechneter Entbindungstermin ist der 13.01.2014) wollte ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben und zu meinem Verlobten (wir heiraten voraussichtlich im September) nach Österreich ziehen und dann dort das Baby zur Welt bringen und zukünftig dort leben und später in Österreich wieder arbeiten (nach etwa 2-3 Jahren) Habe ich Anrecht auf Mutterschaftsgeld? Ich bin mir nicht sicher, weil bräuchte es dazu nicht einen deutschen Wohnsitz? Muss ich mein Arbeitsverhältnis nach der Schutzfrist (8 Wochen nach Entbindung) kündigen? Wenn ja, wann?

von kathy-huber am 27.05.2013, 09:47



Antwort auf: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

Hallo, Elterngeld Ansprüche haben Sie nicht, wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Meiner Meinung nach müssten Sie aber noch das Mutterschaftsgeld erhalten. Ich würde das vorsichtshalber mit der Krankenkasse klären, es ist wahrscheinlich auch entscheidend, ob sie dann noch in Deutschland versichert sind. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Antwort auf: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

Hallo Kathy, ich steh im Moment vor exakt der selben Problematik. Der Papa lebt in Österreich und ich möchte gerne mit dem Kleinen nach der Geburt im Dezember zu ihm ziehen. Eventuell auch ab Beschäftigungsverbot. Wir waren in Wien bei der Arbeiterkammer und die haben uns erklärt dass du in Österreich Anspruch auf Betreuungsgeld hast. Das kann man bis zu 3 Jahre strecken. Nimmt man 12 Monate bekommt man wohl 1000 Euro. Arbeitet der Papa dort? Dann würde dir das auch zustehen. Finde es super jemanden gefunden zu haben der gerade das selbe durchmacht. Würde gerne in Kontakt mit dir treten um Erfahrungen auszutauschen wenn du möchtest :) Gruß, Alex

von lexablack am 21.06.2013, 08:56



Antwort auf: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

Ergänzend zu meiner Antwort wollt ich noch schreiben, dass meine Krankenkasse mir zugesichert hat, dass unabhängig vom Wohnort/Land Mutterschaftsgeld gezahlt wird solange ein Arbeitsverhältnis in Deutschland besteht. Du kannst dann Elternzeit bei deinem deutschen Arbeitgeber anmelden und trotzdem auch in Österreich Betreungsgeld beantragen. Logischerweise gibt es dann kann Elterngeld von Deutschland, aber wohl so etwas wie eine Ausgleichszahlung falls das österreichische Betreuungsgeld unter dem liegt, was dir in Deutschland zu stehen würde. So wurde es mir jedenfalls erklärt. Ob dass dann auch alles so stimmt. Und eins ist auch wichtig...zwar zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld aber die Entbindung im Ausland muss wohl bei der deutschen Krankenkasse beantragt werden... da gibt es wohl ein E112 Formular... ich bin noch dabei herauszufinden wie das alles läuft. Würde mich sehr interessieren was du so rausgefunden hast. Gruß, die Alex

von lexablack am 21.06.2013, 14:47



Antwort auf: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

hallo mich würde mal interessieren wie es euch so ergangen ist. und wie ihr das alles mit krankenkasse , erziehungsgeld usw gemacht habt. Gerne auch per persönlicher nachricht. Stehe gerade vor dem gleichen problem, nur mit Südtirol

von nighty2014 am 18.02.2014, 13:14



Antwort auf: Mutterschaftsgeld Wohnort ab Beschäftigungsverbot im Ausland

also hab mit meiner krankenkasse gesprochen und beantworte die Frage mal selbst für alle die das gleiche thema haben. Wenn ihr euch bei der krankenkasse ein E106 Formular holt und dann eure Adressänderung angebt, könnt ihr damit zu ausländischen krankenkasse und werdet versichert. In der Elternzeit ruht der beitrag wie gewohnt auch in deutschland :-) man sollte nur nich bei seinem arbeitgeber kündigen sondern das arbeitsverhältnis ruhen lassen

von nighty2014 am 19.02.2014, 08:16



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