Sehr geehrter Frau Bader, Bis kurz vor der geburt war ich in dtl als entsandte taetig und war biz zum fünften monat nach der geburt auch ich in deutschland wohnhaft. Bin auch weiterhin in unsere wohnung in dtl angemeldet muss aber aus arbeitsbedingten gründen die meiste zeit in einem anderen eu land verbringen. Eigentlich stamme ich aus einem anderen eu land und musste um meine beförderungs voraussetzungen zu erfüllen vor kurzem Meine beschäftigung aufnehmen. Bin aber öffters in dtl. Hier werde ich paar monate arbeiten müssen bis ich wieder nach deutschland entsandt werde bzw. unbezahltes urlaub nehmen kann. Mein pArtner möchte elternzeit nehmen und zu mir und unser baby kommen um sich um das baby zu kümmern waehrend ich arbeite. Wir werden hier in unsere gemeinsame wohnung wohnen. Kann er elterngeld beziehen? Mfg Deniz von Deniz1980 am 23.06.2016
von Deniz1980 am 23.06.2016, 23:53