Sehr geehrte Frau Bäder,
Ich würde mich gerne über eine Situation informieren, die sich wie folgt schildert:
Ich habe 2010 angefangen eine Ausbildung zur Gesundheits- u Krankenpflegerin zu machen. Im März 2013 ist mein Sohn zur Welt gekommen, für den ich vorerst 1 Jahr EZ genommen habe, diese aber um ein Jahr verlängert habe bis zum 31.03.15. Seid April arbeite ist geringfügig bei einem ambulanten Pflegedienst und habe meine Pflegeassistenten Ausbildung gemacht. Nun bin ich in der 7 Woche schwanger und würde gerne wissen, ob ich meine EZ erneut verlängern kann ohne dem AG in Kenntnis zu setz en, bzw ihm zu einem späteren Zeitpunkt davon zu erzählen? Was wäre das Beste?
von
nickiubela
am 04.12.2014, 14:39
Antwort auf:
Muss man den AG vor erneuter Verlängerung der EZ von der 2. SS berichten?
Hallo,
besteht der Vertrag zur ursprünglichen Arbeitgeber noch? Welchen Arbeitgeber wollen Sie in Kenntnis setzen über die Schwangerschaft?
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2014
Antwort auf:
Muss man den AG vor erneuter Verlängerung der EZ von der 2. SS berichten?
Der Vertrag zw meinem AG der Ausbildung besteht noch. Ich würde Dorf noch gerne die EZ um 1 Jahr verlãngern, bzw bis der mutterschutz für das 2. Kind beginnt. Die Frage ist, ob ich jetzt den Antrag stellen kann , dem AG aber erst später( nach Einwilligung) von der 2. Schwangerschaft berichten kann?
Lg
von
nickiubela
am 04.12.2014, 21:23