Hallo Frau Bader, Ich arbeite in Teilzeit und habe auf ausdrücklichen Wunsch meines Arbeitgebers einen Arbeitsvertrag über eine wöchentliche Arbeitszeit von je 9 Stunden in der Nacht (!) und 8 Stunden am Tag. Nun bin ich in der 9. Woche schwanger und mein Chef will das ich einen neuen Vertrag unterschreibe für nur Tagdienst. Das möchte ich nicht, da ich nach der Elternzeit gerne wieder wie bisher weiter arbeiten möchte. Mein Arbeitgeber verlangt jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt, indem stehen soll, dass ich nicht Nachts arbeiten darf. Nur dann ist er der Meinung, gäbe es die Möglichkeit für die Nachtschichten ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Kann ich auf das Beschäftigungsverbot bestehen oder muss ich den neuen Vertrag unterschreiben? Und muss der Betriebsarzt überhaupt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, da die Nachtarbeit ja sowieso über das Mutterschutzgesetz verboten ist? Herzliche Grüße
von bienemaya80 am 19.04.2015, 20:10