Frage:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Hallo,
Also ich stecke in folgender Situation:
Habe einen 5 Wochen alten Jungen, dessen Vater sich seiner Vaterschaft nicht sicher ist. Also habe ich in Absprache einen Vaterschaftstest bestellt. Nun haben wir bisher keinen Arzt gefunden,der diesen auch bezeugen würde und der Kindesvater weigert sich ihn beim JA machen zu lassen. Er meint, dann würde er eben ohne Test die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und mich auf den Kosten für den Test sitzen lassen. Ich will aber dass er den Test macht um ihm ein für alle mal zu beweisen dass er der Vater ist da er ein sehr wechselmütiger Mensch ist, sprich morgens ist er papa, abends spricht er seine Zweifel aus und verschwindet. Er ist Alkoholiker und hat bereits eine 10-jährige Tochter, für die er sich zwar papa nennt aber hinter ihrem Rücken dann seine Vaterschaft anzweifelt und das möchte ich meinem Sohn ersparen. Zudem ist es mir kaum möglich normal mit ihm Dinge zu besprechen, wenn etwas nicht nach seiner Nase läuft dann legt er auf bzw schmeißt mir den Kleinen in den Arm und haut ab. Ich muss ständig drauf warten dass mal seine Laune passt.Das mit dem Vaterschaftstest zieht sich nun schon drei Wochen hin und immer wieder ändert er seine Meinung.
Meine Frage(n) wäre: Muss ich die Vaterschaftsanrrkennung unterschreiben? Muss ich befürchten keine Gelder zu bekommen( Elterngeld/Kindergeld)Was passiert wenn ich nicht unterschreibe solange er den Test nicht gemacht hat oder kann ich ihn sonst irgendwie dazu bringen den Test zu machen? Hat er auch ohne meine Unterschrift Umgangsrecht? Denn z.Z. Kommt und geht er wann und wie er will. Manchmal ruft er an und macht ne Ansage, er wird dann da sein und legt auf ohne dass ich bestätigen kann dass ich(wir) auch Zeit haben und da sein werden. Theoretisch könnte ich ihm den Umgang ja verbieten solange er nicht unterschrieben hat aber das liegt garnicht in meinem Interesse. Aber ich will auch seine Vaterschaftsanrrkennung nicht, solange ich ihm nicht bewiesen hab, dass er auch wirklich der leibliche Vater ist, weil ich es unserem Sohn einfach ersparen möchte Immer mit nem Fragezeichen behandelt zu werden, wie eben seine ältere Tochter, die mir wirklich leid tut.
Vorab ein liebes Danke, ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich erörtern.
von
Nikita14
am 28.07.2015, 15:33
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Hallo,
sind Sie sich denn sicher?
ich kann das Problem nicht erkennen.
Entweder Sie machen den Test unter sich aus oder sie machen es off. über das Familiengericht.
Es ist schon wichtig, ihn eintragen zu lassen, auch wenn er Ihnen als Vater nicht zu passen scheint.
Meine Mutter hat immer gesagt "geh nur mit den Männern ins Bett, die du dir als Vater deines Kindes vorstellen kannst".
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2015
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Und was ist mit dem Unterhalt für Kind und für Dich? Den muss er nämlich auch zahlen. Und Unterhaltsvorschuss für das Kind bekommst Du nicht, wenn der Vater nicht drin steht.
Weshalb so kompliziert? Gibt doch diese "grenzwertigen" wo man eben Speichelprobe nimmt, einschickt und dann gibt es einige Zeit später das Ergebnis. Einfach online bestellen, dann treffen, beide nehmen die Proben vor den Augen des anderen, eintüten und dann gemeinsam ab zur Post. Und das Ergebnis soll dann an beide geschickt werden. Wenn ihr euch beide einige seit das ein test gemacht werden soll, dann geht das durchaus. Nur vor Gericht hätte es dann halt keinen Bestand. Aber Du bist dir ja eh sicher, und der Kindsvater müsste, wenn er vor Gericht die Vaterschaft anzweifelt, eh den Test dann selbst zahlen.
Und wegen des, das er zweifelt der Vater zu sein, hey, da nützen dir im schlechtesten Fall aller Fälle auch 10 Tests nichts, Solche Leute finde da immer etwas warum und weshalb. Lass ihn also labbern......
Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 15:58
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Das muss doch kein Arzt machen.
Du hast das Ding doch bestellt. Macht das zusammen, schreibt beide Adressen rein wo das Ergebnis hinsoll und bringt das zusammen zur Post.
So wisst ihr beide dass keiner geschummelt hat und fertig.
Du musst nix unterschreiben, hast dann aber auch keinerlei Rechte Gelder zu beantrage, für die der Vater relevant ist.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 18:33
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Für welche Gelder wäre denn der Vater relevant Sternenschnuppe? Hat der Vater denn ohne meine Unterschrift irgendein Recht auf Umgang? Oder mache ich mich vllt strafbar wenn ich nicht unterschreibe o.ä.?
Zu dem Test: Den würde ich schon gerne rechtskräftig machen anstatt es selbst abzuschicken, einfach damit er mir nachher nicht wieder Schmarn erzählen kann es sei nicht richtig gemacht worden oder so., denn dafür ist er leider absolut der Typ
von
Nikita14
am 28.07.2015, 20:01
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Dein Kind bekommt ohne die Vaterschaftsanerkennung im Fall des Todes des Vaters keine Halbwaisenrente. Es ist nicht erbberechtigt. Unterhaltsvorschuss kannst du auch nicht einfordern falls der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt. Und solltest du irgendwann mal Hartz4 beantragen, dann wird ein Unterhaltsvorschuss abgezogen - solange der theoretisch bestehen würde. Egal ob Du dann das Geld vom Vater bekommst oder nicht.
Und, ich denke schon, wenn du der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmst, obwohl der Vater diese unterschreiben will, wirst du für mögliche Kosten wie zB Vaterschaftstest usw selbst aufkommen müssen. Immerhin verursachst du um es mal so auszudrücken, "unbegründet" diese Kosten.
Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 20:15
Antwort auf:
Muss ich Vaterschaftsanerkennung unterschreiben?
Ja, dann lass ihn doch labern. Ihr habt dann den Test und Du gibst ihn beim Amt an. Was rechtsfähiges kostet mal locker das 5- 10 fache.
Ich weiß da echt nicht wo Dein Problem ist, er will doch sogar so anerkennen.
Du kannst keinen Unterhaltsvorschuss beantragen
Kein H4
Keinen Kindergeldzuschlag etc.
Zuzüglich zu den Erbsachen die Dany ansprach.
Umgang bekommt er eh wenn er das will, sogar das gemeinsame Sorgerecht wenn er das möchte.
Muss er darauf erst klagen, dann zahlst Du die Kosten.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2015, 20:26