Frage: Vaterschaftsanerkennung

Liebe Frau Bader, ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist aus Nigeria (hier als ausländischer Student mit einem gültigen Aufenthaltstitel), wir werden im Sommer im europäischen Ausland heiraten. Zum endgültigen "Beweis" seiner Identität, müssen wir weitere Dokumente beim deutschen Standesamt einreichen (die wir haben), allerdings sind die Kosten dafür sehr hoch und die Prüfung der Botschaft und des OLG dauert bis zu einem Jahr. Nun bin ich in der 6. SSW und habe eine Frage bezüglich der Geburtsurkunde, da das hiesige Standesamt uns mitgeteilt hat, dass es Probleme mit der Beantragung des Elterngeldes geben könnte, wenn er als Vater mit in der Geburtsurkunde steht und der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Wir möchten beide, dass er mit in der Urkunde steht und auch eigentlich seinen Namen annehmen/weitergeben (dies scheint aber erst nach erfolgreichem "Beweis" der Identität möglich zu sein, was auch okay ist). Allerdings verstehe ich nicht, warum es dann Probleme mit der Urkunde/Elterngeld geben kann, das Geld und die Elternzeit beantrage ja ich und nicht er, er würde ja nur als Vater drin stehen. Können sie mir dazu evtl. mehr sagen? Macht es vielleicht Sinn, die Vaterschaft vorher beim Jugendamt anzuerkennen? Damit man direkt eine Urkunde ausgestellt bekommt? Vielen Dank und viele Grüße!

von Strawberry1511 am 21.02.2023, 16:08



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, er muss den Antrag nur dann unterschreiben, wenn er ebenfalls Elterngeld bekommen kann. Insofern beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn seine Identität nicht geklärt ist und er deshalb den Elterngeldantrag nicht unterschreiben kann, kann er auch nicht Elterngeld beantragen. Ich würde ihn einfach unterschreiben lassen und fertig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2023



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Er muss beim EG-Antrag nur mit unterschreiben. Solange er selbst kein EG beantragt. Vielleicht meinten die das. Nach meinen Erfahrungen kennen sich Mitarbeiter fremder Abteilungen fast nie aus. Frage also besser beim Amt für EG nach. Die sind da dann wegen EG deutlich kompetenter. Dafür kennen die sich nicht mit Geburtsurkunden aus.

von Neverland am 21.02.2023, 17:30



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Wenn seine Identität nicht zweifelsfrei bewiesen ist, kann er nicht zweifelsfrei als Vater eingetragen werden. So würde ich das sehen. Ohne rechtskräftigen Nachweis der Identität - da könnte ich ja praktisch jeden angeben, wenn ich gar nichts rechtssicher nachweisen muss auf Nachfrage. Dazu kommt: er ist ja unterhaltspflichtig gegenüber eurem Kind im Zweifel. Auch hier: ohne nachweislich korrekter Identität - wie soll man da Unterhalt geltend machen. Verstehst du, was ich meine? Stellt sich zB raus, er ist gar nicht x, sondern y, ist er automatisch ja nicht mehr der Vater und zu nichts verpflichtet. Beim EG sehe ich das wie meine Vorrednerin: solange nur du EG beantragst, ist es ja nicht relevant, wer der Vater ist oder was dieser gerade macht. Das EG bezieht sich ja dann ausschließlich auf deine vorherigen Einkünfte und deine Identität.

von cube am 21.02.2023, 17:38



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ja ich verstehe was du meinst, danke :) Es ist aber nicht so, als hätte er keinen Pass. Er hat einen nigerianischen Pass, eine Geburtsurkunde, Schulunterlagen etc.. Das wurde alles überprüft als er 2019 nach Deutschland gekommen ist, damit hat er ja auch seinen Aufenthaltstitel bekommen, den er als Pass-Ersatz benutzen kann und mit dem er im Schengen-Raum frei reisen kann. Damit man aber in Deutschland offiziell in einer Urkunde stehen darf, müssen anscheinend alle Unterlagen nochmal zur Botschaft nach Lagos geschickt, dann von einem Vertrauensanwalt des Standesamtes und dann nochmal vom OLG geprüft werden, weil ein Aufenthaltstitels den Deutschland ja ausgestellt hat, anscheinend nicht offiziell genug ist.

von Strawberry1511 am 21.02.2023, 18:20



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ich vermute den Hintergrund woanders: Hat Dein Partner das Sorgerecht für ein minderjähriges, deutsches Kind dann hat er daraus abgeleitet auch einen Aufenthaltstitel. Und da will die Behörde auch ganz sicher sein, dass er der ist, der er vorgibt, zu sein. Verstehst Du, was ich meine? Für das Studium ist es erstmal nicht so wichtig, ob er wirklich Klaus Müller ist. Der Aufenthalt ist ja eh zeitlich begrenzt Aber jetzt steht ja im Raum, dass er mehr oder weniger unbefristet bleibt, weil Sorgerecht für ein Kind (s.o.). Da wird nochmal genauer hingesehen. Macht das Sinn? Nein, eigentlich nicht. Aber im Verwaltungssinn vielleicht schon. Alles Gute für Euch.

von Berlin! am 21.02.2023, 18:54



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Vielen lieben Dank, ja da hast du wahrscheinlich Recht. Allerdings heiraten wir ja vorher noch (allerdings nicht in D), das wird ja dann in Deutschland schon anerkannt, wir bekommen nur keine Urkunde vom Standesamt auf Grund der fehlenden Überprüfung der Identität, was ja dann auch okay ist. Wir hätten auch gerne in D geheiratet, aber die Kosten können wir gerade nicht tragen. Wir werden das wahrscheinlich nächstes Jahr in die Wege leiten, wenn wir ein bisschen sparen konnten. Mich hat nur die Aussage beim Standesamt verunsichert, weil ich nicht verstanden habe, was das mit meinem Elterngeld zutun hat, da ich ja die Elternzeit beantragen möchte. Da war ich mir unsicher, ob wir dann evtl. keine Geburtsurkunde bekommen oder ob es da Probleme geben kann. Wisst ihr zufällig ob das Kind trotzdem beide unserer Nachnamen (quasi als Doppelnamen) annehmen könnte?

von Strawberry1511 am 22.02.2023, 08:39



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ein Doppelname , also aus den Namen beider Eltern zusammengesetzter Nachname, geht nicht nach deutschem Recht. Nur ein Tipp: überlege Dir sehr gut, welchen Nachnamen Euer Kind haben soll. Der ist nämlich nicht mehr zu ändern, auch nicht, wenn iwann dann doch mal eine Trennung ins Haus steht. Ich will nicht unken, ich rate nur zur Vorsicht. Und noch was: Das ist zwar widerlich, aber es ist leider Tatsache, dass ein ausländisch klingender Name im Alltag zu Benachteiligungen bei Wohnungssuche, Bewerbungen, ja sogar in der Schule führt.

von Berlin! am 22.02.2023, 12:26



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Wenn die beiden das Namensrecht des Vaterlandes wählen, dann geht es vielleicht. Aber ich stimme Berlin! zu, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist.

von Pamo am 22.02.2023, 13:19



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Stimmt, das hatte ich vergessen. Nach dem Namensrecht des Vaterlandes / anderen Landes geht das vielleicht.

von Berlin! am 22.02.2023, 15:36



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Sorry irgendwie bekomme ich es nicht hin, auf die einzelnen Beiträge zu antworten! :) Ja danke euch! Deshalb haben wir wenn über einen Doppelnamen nachgedacht, weil mein Mann auch angemerkt hatte, dass es für die Kinder bestimmt leichter wäre einen deutschen Nachnamen zu haben. Außerdem möchte ich schon, dass wir alle den selben Namen haben :) Aber wenn ich, nachdem wir das ganze Unterlagen überprüfen in D dann vllt in den nächsten Jahren machen und irgendwann überstanden hätten und die Ehe auch in D offiziell wäre, doch später meinen Namen zu einem Doppelnamen ändere, dann kann ich Nachnamen den meiner Kinder doch auch nochmal ändern oder? Bei dem Namensrecht in Nigeria kenne ich mich nicht aus, aber stelle mir das eher schwierig vor, also dass das dann in D nachher anerkannt ist. Da müsste ich mich Mal erkundigen, danke! Eine Frage noch: meint ihr es macht Sinn die Vaterschaft vorher beim Jugendamt anerkennen zu lassen oder wäre das dann eher unnötig? Vielen Dank euch! Ihr helft mir wirklich sehr weiter!

von Strawberry1511 am 23.02.2023, 10:46



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