Hallo Frau Dr Bader, mein Lebensgefährte und ich haben einen Sohn, ich mache 20 Monate Elternzeit ohne Tätigkeit, dann steige ich mit 20h wieder ein. Ich habe gelesen, dass der Kinderfreibetrag ( ist bei uns mehr als das Kindergeld, zumindest bei meinem LG) auf beide Eltern aufgeteilt wird. Da sich das bei meinem LG steuerlich besser rechnen würde, wollte ich wissen, ob ich ihm meinen Anteil übertragen kann. Gerade da ich nur Elterngeld erhalte und nächstes Jahr dann auch kaum noch das, wäre das für uns insgesamt besser. Danke und herzliche Grüße!
von Karlafrodo am 03.09.2016, 06:52