Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

In der Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich für das große Kind Unterhaltsvorschuss bekomme und beide Kinder zwei Tage die Woche bei ihrem Vater sind. Das Steuerprogramm sagte dann dass ich für das große Kind den vollen Kinderfreibetrag absetzen kann. Wurde auch so genehmigt. Jetzt kam der Vater und meinte dass er auch beim großen Kind das Recht auf den halben Kinderfreibetrag hat weil er ja 250 Unterhalt für jedes Kind zahlt und sie eben zwei Tage in der Woche bei sich hat. Was stimmt denn nun? Iny

Mitglied inaktiv - 13.07.2018, 08:05



Antwort auf: Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2018



Antwort auf: Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

bekommst du uhv für kind1 oder zahlt der vater unterhalt? wenn der vater für beide kinder unterhalt zahlt, bekommt er jeweils ein halbes kind, in summe also ein ganzes. wenn du das aber mal in den gehaltsrechner eingibst, ist das kiki.....

Mitglied inaktiv - 13.07.2018, 09:44



Antwort auf: Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

Er bezahlt für jedes Kind 250 Euro. Das ist weniger als der Mindesunterhalt für beide. Da der große aber schon 13 ist (und damit in der höheren Unterhaltsstufe) bekomme ich zusätzlich etwas Unterhaltsvorschuss. Und das Steuerprogramm meinte eben dass ich dann (durch Unterhaltsvorschuss) das Anrecht auf vollen Kinderfreibetrag hätte. Bei der kleinen (die erst nächstes Jahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bekommt) hab ich nur den halben Freibetrag genommen. Iny

Mitglied inaktiv - 13.07.2018, 10:25



Antwort auf: Kinderfreibetrag bei alleinerziehenden

...es geht um den Erziehungsfreibetrag. Reichen da die zwei Tage in der Woche aus um Anspruch auf den halben Freibetrag zu bekommen? Beim Kinderfreibetrag habe ich schon immer nur den halben bekommen. Iny

Mitglied inaktiv - 13.07.2018, 12:50



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