Frage: Elterngeld und Kinderfreibetrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 30. Woche mit unserem zweiten Kind. Der Große ist sechs und ich beziehe seit seiner Geburt monatliches Kindergeld. Damals habe ich mich mit den Anträgen nicht wirklich beschäftigt, sondern alles von einer Beratung erledigen lassen, auch unsere Steuer wurde damals noch von unserer Steuerberaterin gemacht. Seit einigen Jahren habe ich das aber selbst übernommen, ihre Vorgaben dazu aber nie groß in Zweifel gezogen. Nun stelle ich bei meinen Recherchen für das zweite Kind fest, dass es möglicherweise gar keine schlaue Idee war, Kindergeld zu beantragen, sondern dass der Kinderfreibetrag viel günstiger für uns gewesen wäre, bzw in Zukunft ist. Mein Mann verdient sehr gut, um die 110.000 Brutto pro Jahr. Ich verdiene lausig, um die 20.00 pro Jahr (selbstständig). Muss ich etwas ändern lassen um die für uns günstigste Variante zu wählen, oder macht das Finanzamt das automatisch, bzw verrechnet bei der Günstigerprüfung Kindergeld mit Freibetrag? Können Sie mir da helfen? Herzlichen Dank und beste Grüße!

von wowugi80 am 21.11.2019, 10:10



Antwort auf: Elterngeld und Kinderfreibetrag

Hallo, im Rahmen der Günstigkeitsprüfung prüft das Finanzamt, was für Sie günstiger ist. Automatisch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2019



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