Ilara24
Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehend, lebe mit meinem Sohn allein, erhalte weder Unterhalt noch Vorschuss. Seit einiger Zeit bin ich in einer Partnerschaft (ohne rechtliche Bindung), wir leben/wohnen umständehalber nicht zusammen, er wird in dem Sinne natürlich auch keinen Unterhalt zahlen, sondern sich im Rahmen der anfallenden Kosten beteiligen, denn wir erwarten ein gemeinsames Kind. Mein Partner möchte jetzt natürlich für „sein Kind“ eine Vaterschaftsanerkennung vornehmen und erwägt dieses auch für „meinen Sohn“. Nun sind wir über den Kinderfreibetrag gestolpert. Theoretisch wäre es ja so, dass ich den vollen Betrag für meinen Sohn behalte und wir den Betrag für unser gemeinsames Kind teilen. Welchen Antrag müssten wir hierfür wählen? Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung? Bleibt dann mein voller Betrag automatisch bestehen und wird um den halben ergänzt? Oder müsste ich den vereinfachten Antrag nehmen und mein Partner den „Neuantrag“? Nun kommen wir zum eigentlichen Problem, nämlich wenn wir es nicht wie o.g. aufteilen würden. Da mein Partner überlegt, zumindest rechtlich auch für meinen ersten Sohn Vater zu sein, aber für ihn ebenfalls in dem Sinne keinen Unterhalt zahlt, sondern sich, wenn überhaupt, an den Kosten beteiligt, wäre es denke ich fair, wenn er für beide Kinder jeweils den halben Kinderfreibetrag bekäme, letztlich also jeder von uns ein Kind auf der Lohnsteuerkarte hat. Allerdings wissen wir DANN erst recht nicht, wie wir das richtig beantragen, denn die Kinder leben bei mir, ich erhalte Kindergeld, aber er hat auch Kosten. Wie müssten wir die Anträge stellen, damit am Ende jeder ein Kind auf der Lohnsteuerkarte hat? Kann uns hierzu jemand helfen oder kann uns das nur das Finanzamt erklären?
Hallo, wenn er tatsächlich nicht der Vater ist, kann er sich auch rechtlich nicht als Vater eintragen lassen. Das wäre zum einen dem Kind gegenüber nicht fair zum anderen erfüllt es, soweit ich es beurteilen kann, ein Straftatbestand. Liebe Grüße NB
Tini_79
Wieso möchte man „rechtlich der Vater sein“, aber nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen? Mal abgesehen vom von Frau Bader beschriebenen Straftatbestand. Aber bevor ihr euch den Kopf zerbrecht, kommt denn der Kinderfreibetrag überhaupt zum Tragen? Sonst wäre das ja bereits durch das Kindergeld abgegolten.
Ilara24
Hallo nochmal, vielleicht habe ich meine Frage auch missverständlich formuliert aber generell bin ich jetzt etwas verwirrt. Meines Wissen kann sich jeder Mann, auch wenn er nicht der BIOLOGISCHE Vater eines Kindes ist, als rechtlicher Vater in Form einer Vaterschaftsanerkennung auch als selbiger eintragen lassen, sofern die Mutter zustimmt - zumal mein Sohn mit ihm aufwächst. Warum sonst gibt es "soziale" Väter, die sich wissentlich der fehlenden biologischen Verbindung dennoch als Vater eintragen lassen? Bestes Beispiel: KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG!!! Vaterschaftsanerkennung ist erstmal eine rein freiwillige Willenserklärung. Ich verstehe bzw. finde nicht, warum jemand, der Verantwortung für ein Kind übernehmen will, auch wenn er mit selbigem nicht verwandt ist, sich strafbar machen sollte. Ausserdem habe ich nie gesagt, dass er KEINEN Unterhalt bezahlen will, er versorgt den kleinen ganz normal mit, es gibt aber natürlich bisher keine offizielle Verpflichtung zum Unterhalt. Ob persönlich jemand "fair" findet, dass mein Kind zu Recht zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt hat und einen Menschen, mit dem er groß geworden ist und der sich um ihn kümmert als Vater ansieht, spielt hier keinerlei Rolle - zumal die Umstände, die in der Situation eine Rolle spielen, weder bekannt noch relevant sind.
Ilara24
Ich habe nochmal gesucht, um einen kurzen Artikel dazu zu finden und dieser hier erklärt das generell sehr gut: https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/leihmutterschaft/anerkennung-der-vaterschaft.html Offensichtlich wird entgegen meiner Frage bei den Antworten ja selbst von der Fachfrau unterstellt, dass ICH fälschlich einen Mann zur Vaterschaft zwinge. Und ich habe in der Eingangsfrage ganz klar gesagt, dass ER selbst darüber nachdenkt, die Vaterschaft dem kleinen und der Familie zu liebe anzuerkennen. Offenbar ist das entgegen des hier seit Jahren gegebenen Rates nämlich kein Stück strafbar, besonders wenn es einvernehmlich so gehandhabt wird. Und daraus ergab sich für uns die einfache Frage, ob er damit auch gewisse Recht erwirken kann!!! Aber ich denke, hier bekomme ich, wie viele andere, nur einen Shitstorm und falsche Ratschläge. Schade...
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