Hallo Frau Bader,
ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut.
Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreiben. Der Bank reicht aber leider der Arbeitsvertrag nicht. Mein Chef sagte ja er müsste mich ja so wieder einstellen.
Meine Frage jetzt muss er mir so ein schreiben ausstellen?
lg Sabrina
von
sunny7682
am 21.08.2012, 16:10
Antwort auf:
Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.
Hallo,
ich meine, der AG hat rceht. Sie haben einen gesetzl. Anspruch nach einem Jahr auf den alten Arbeitsplatz.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2012
Antwort auf:
Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.
Woher weiß denn dein Arbeitgeber, dass du zu diesen Bedingungen zurück kommen willst?
DU kannst dich doch auch auf Teilzeit berufen (wenn genügend AN im Betrieb beschäftigt sind) oder aber kündigen!?
Das Gesetz sagt: Du kehrst nach der Elternzeit in deinen Vertrag zurück. Aber Gewissheit hat weder dein Arbeitgeber noch das Gesetz, da du auch andere Möglichkeiten hättest.
Angenommen er bescheinigt dir für die Bank heute, dass du so zurückkommst und du triffst eine andere Entscheidung?
Ich kann deinen AG verstehen.
von
ursel66
am 21.08.2012, 20:25
Antwort auf:
Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.
hallo,
ich habe genau das selbe problem zu 100%
habe hier aber keine richtige antwort gefunden!
kann mir jemand helfen?
danke im vorraus!
von
Chris-Lo
am 02.05.2014, 13:56