Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als wissenschaftlicher MA an der Uni seit 07.11.2011 und habe einen befristeten AV bis 31.12.2012. Wegen meiner Schwangerschaft wird mein AV nicht verlängert (vielleicht nur um ein Monat). Mein jetziger ET im Mutterpass ist 15.02.2013 - laut meiner Ärztin kann er aber noch um eine Woche vordatiert werden. So kann ich mich in verschiedenen Situationen befinden: - 1ste Situation: mein ET ist 15.02.2013, Mutterschutz beginnt 04.01.2013 (4 Tage nach Ende meines AV) -2te Situation (ET wurde um eine Woche verschoben): mein ET ist 08.02.2013, Mutterschutz beginnt 28.12.2012 (noch während meines AV, der noch 3 Tage dauert) -3te Situation (AV wurde um ein Monat verlängert bis 30.01.2013): so wie so läuft den AV während der Mutterschutz aus - a so die Situation ist gleich wie die 2te oder? Mir ist eigentlich schon klar, dass ich mich beim Arbeitsamt melden sollte. Nun möchte ich wissen, welche Situation günstiger für mich wäre? in welcher Höhe wurde MuSchGe in jeder Situation bezahlt? wer wird es zahlen? welche Monaten werden berücksichtigt zur Berechnung meines zukünftigen Elterngeldes (auch bitte in jeder Situation)? Danke im Voraus für Ihre Mühe! Könnten Sie mir bitte auch sagen, wo kann ich mich mit solchen Sachen/Fragen für die Zukunft persönlich beraten lassen? die Krankenkasse u. Elterngeldstelle ist leider hilflos... Mit freundlichen Grüßen Angelica
von angelica am 20.09.2012, 15:50