Schneck78
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zu 28.07.2014 in EZ (2 Jahre), habe jetzt aber ein neues attraktives Jobangebot bekommen, wo ich schon 2013 in Teilzeit (erst 10 Std., später 30 Std./Woche) tätig sein werde. Ich habe noch nicht beim alten AG gekündigt. Was passiert mit meiner Elterzeit? Geht sie verloren oder kann ich sie zum neuen AG mitnehmen? Was geschieht mit dem 3. Jahr EZ? Sollte ich lieber nicht kündigen und erstmal mit Zustimmung des alten AG beim neuen AG arbeiten? Grund für den Arbeitsplatzwechsel sind u.a. bessere Arbeitszeiten für mich. Da kann ich doch schauen, ob er neue Job das hält was er verspricht. Mir hat die Elterngeldstelle geraten, einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG zu machen. Was ist daran besser als an einer Kündigung? Die Kündigungsfristen meinerseits können noch eingehalten werden, also daher kein Problem. Ich sehe den Sinn in einem Aufhebungsvertrag nicht. Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße Schneck78
Hallo, Sie können doch mit Zustimmung des alten Arbeitgeber erstmal beim neuen Arbeitgeber arbeiten. Dann halten sie sich alle Optionen offen. Liebe Grüße, NB
Schneck78
Mir ist noch etwas eingefallen: Wenn ich jetzt form- und fristgerecht beim alten AG kündige, muss ich die Beendigung der EZ mit in die Kündigung reinschreiben? Kann mir mein alter AG die Kündigung während der EZ ablehnen, da ja im BEEG steht, dass eine Verkürzung der EZ nur mit Zustimmung des AG erfolgen kann? Vielen Dank. Schneck78
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