Hallo Frau Bader, ich bin bis Oktober 2013 im EZ und beziehe noch bis Oktober diesen Jahres EG. Im Anschluss an das EG möchte ich ab 1.10.2012 Teilzeit während der EZ arbeiten. Wie sieht es für den Fall aus, dass ich vor Beginn dieser Teilzeitbeschäftigung während der EZ erneut schwanger werde und auf Grund des Beschäftigungsverbotes somit bis zur nächsten Geburt gar nicht arbeiten werde? Erhalte ich im Anschluss an das EG trotzdem Lohn(fort)zahlung, wenn die Teilzeit für die EZ bereits mit meinem AG vereinbart wurde? Orientiert sich diese Lohnfortzahlung dann an meinem Gehalt von vor der 1. Geburt (Vollzeittätigkeit) oder am vereinbarten Teilzeitvertrag? Im Voraus vielen Dank und mfG
von wutzo am 12.04.2012, 10:21