Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach EZ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach EZ?

Hallo Frau Bader, ich bin bis Oktober 2013 im EZ und beziehe noch bis Oktober diesen Jahres EG. Im Anschluss an das EG möchte ich ab 1.10.2012 Teilzeit während der EZ arbeiten. Wie sieht es für den Fall aus, dass ich vor Beginn dieser Teilzeitbeschäftigung während der EZ erneut schwanger werde und auf Grund des Beschäftigungsverbotes somit bis zur nächsten Geburt gar nicht arbeiten werde? Erhalte ich im Anschluss an das EG trotzdem Lohn(fort)zahlung, wenn die Teilzeit für die EZ bereits mit meinem AG vereinbart wurde? Orientiert sich diese Lohnfortzahlung dann an meinem Gehalt von vor der 1. Geburt (Vollzeittätigkeit) oder am vereinbarten Teilzeitvertrag? Im Voraus vielen Dank und mfG

von wutzo am 12.04.2012, 10:21



Antwort auf: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach EZ?

Hallo, Sie erhalten meine Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Wenn Sie bereits ein Vertrag über Teilzeit geschlossen haben, bekommen Sie entsprechend diesen Lohn. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2012



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