Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung im BV bei befristetem Stundenarbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lohnfortzahlung im BV bei befristetem Stundenarbeitsvertrag

Phia1991

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation: Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt (seit März 2015; entfristet seit März 2016). Mein Grundarbeitsvertrag beträgt 20 Wochenstunden. Im September 2016 habe ich eine befristete Stundenvereinbarung über 39 Wochenstunden erhalten. Diese war allerdings bis zum 30. September 2017 befristet. Seit Juni 2017 befinde ich mich nun aufgrund meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Meinen bisherigen Informationen nach erhält man im BV das durchschnittliche Monatsgehalt der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft weiter ausgezahlt. Da mein 39-Stundenvertrag nun aber auslief, bin ich jetzt ab Oktober offensichtlich wieder auf den Grundvertrag mit den 20 Stunden runtergefallen und erhielt auch das entsprechend geminderte Gehalt. Ist das so rechtens? Ich muss dazu sagen, dass der Wunsch nach einer Hochsetzung des Grundarbeitsvertrags bzw. einer Entfristung der Vollzeitbeschäftigung in der Vergangenheit mehrmals geäußert und diesem durch viele Wechsel in der Führungsebene aber nie nachgekommen wurde. Stattdessen wurde mir immer im Halbjahresrhythmus eine Stundenvereinbarung vorgelegt. Habe ich, sollte die aktuell eingetroffene Situation so korrekt sein, aufgrund der genannten Umstände andere Möglichkeiten, um diesen unerwarteten und erheblichen Verdienstausfall zu kompensieren? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Sophia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen im Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Sonst würden Sie mit der Schwangerschaft besser stehen als ohne. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, in einem BV bekommt man IMMER das was man auch ohne dieses bekommen würde. Also nach dem Vertrag der gilt. Das mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bezieht sich auf Frauen die kein festes Gehalt bekommen sondern die welche stundenweise arbeiten sprich also die mal 10 Std die Woche arbeiten, mal 30 Std, dann einen Monat jede Woche nur so 10-15 Std usw - also LOHNarbeiterinnen. Du aber bekommst was eben vertraglich FEST vereinbart ist. Wenn dein eigentlicher Vertrag über 20 Std läuft, der befristete über 39 Std ausgelaufen ist, dann gilt natürlich jetzt das BV über die 20 Std. Das würdest du ja auch bekommen wenn du normal arbeiten würdest, außer der AG hätte den befristeten verlängert. Also alles rechtens.


mellomania

Beitrag melden

jo. stimmt so. du bekommst genau das, was du ohne bv bekommen würdest. und wenn dein vertragv von 39 h ausgelaufen ist und der 20er gilt, erhälst du das gehalt vom 20er. was du gerne hättest oder dir wünschst oder eventuell in der schwebe etcpp ist, gilt hier nicht. du bekämst ja ohne bv auch nur die 20.


Phia1991

Beitrag melden

Vielen Dank für deine Antwort, Danyshope. Auch wenn ich gehofft hatte, sie würde anders ausfallen... Wäre es denn legitim, dass der AG meinen Vertrag während des BV wieder hochstuft? Ihm würden ja keine Verluste entstehen. Oder gibt es dann Probleme mit der KK?


Phia1991

Beitrag melden

Danke auch dir, mellomania. Auch wenn es faktisch stimmt, was du zuletzt geschrieben hast, stör ich mich trotzdem etwas an der Aussage, weil ich, wäre ich nicht im BV, wieder eine Verlängerung für die 39 Stunden bekommen hätte :( das ist eben diese Ungerechtigkeit, die ich bei dem ganzen empfinde...


Dream2014

Beitrag melden

Dem Arbeitgeber entstehen keine Verluste, aber die Allgemeinheit soll das über die Krankenkassenbeiträge mitzählen? Solche Fragen können doch nicht der Ernst sein. Es war bekannt was man für einen Arbeitsvertrag hat, dann muss man auch mit den Konditionen leben.


mellomania

Beitrag melden

aber dir wurde ja nicht zugesichert bzw du hast nix schriftlich, dass du hochgesetzt wirst. der AG müsste, wenn er dich hochsetzt, dich nach der elternzeit auch so wieder nehmen. daher wird er es nicht machen, er hat es bisher ja auch nicht getan. das denke ich wird der grund sein, warum es bisher auch von seiner seite da kein entgegenkommen gab.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Warum sollte der Arbeitgeber das tun und dich im BV hochstufen? Wenn er das gewollt hätte, dann hätter er es dann schon getan, als der 39-Std.-Vertrag auslief. 2. Wie sollte er das der KK gegenüber denn begründen? - Dafür gibt es doch keine Rechtfertigung. Außer dass man die Umlagekasse ausplündert. Natürlich gäbe das Probleme mit der Erstattung. 3. Dass es ihn nichts kostet, stimmt so nicht. a) Er muss dir dann schließlich eine 39-Std.-Stelle bezahlen, wenn dein BV unerwartet endet, z.b. infolge einer Fehlgeburt oder weil die Gründe für das BV entfallen. Das wäre zu seinem Nachteil. b) oder auch sofort wenn du z.B. ins KKH müßtest wegen einer gesundheitlichen Verschlechterung. Dann wirst du nämlich AU und der AG muss 6 Wochen lang Lohnfortzahlung leisten. c) Weihnachtsgeld erstattet die Umlagekasse nicht, das könnte bei einer 39-Std. Stelle wesentlich höher ausfallen als bei einer 20-Std.-Stelle. Du siehst das wirklich zu naiv und ausschließlich aus deinem Blickwinkel heraus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Problem ist halt, hätte der AG das von Anfang an so festgelegt oder könntest du nachweisen das du ohne Schwangerschaft eine Verlängerung bekommen hättest, hättest du eine Chance. So eben nicht, da der Ag eben auch argumentieren kann, dass eine Verlängerung auch ohne Schwangerschaft nicht erfolgt wäre. Davon ab muss er IMO die komplette Schwangerschaft erst einmal in Vorleistung treten und bekommt wohl auch erst danach irgendwann das Geld wieder. Jemand der eh gerne mit Befristungen arbeitet statt seine AN eine klare Aussage in Form eines unbefristeten Vertrages zu geben wird da eher wenig Bock drauf haben. Ehrlich, ich würde meine Konsequenzen daraus ziehen und mir nach der EZ was neues suchen bzw die EZ dazu nutzen. Du kannst ja innerhalb der EZ mit Zustimmung Deines AG woanders arbeiten - bis zu 30 Std die Woche. Nur solange wie Du EG bekommst wird das Einkommen angerechnet.


Phia1991

Beitrag melden

Danke für die ehrlichen Antworten. Ja, mag sein, dass ich das etwas naiv gesehen hab. Bis zu dem Tag, an dem ich von der SS erfuhr, hatte ich mich nicht weiter mit der Situation auseinandergesetzt und habe dann einfach nur von der Lohnfortzahlung der letzten drei Monate gelesen. Ich hatte eigentlich auch schon die Beine in der Hand und ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG stand an, eben weil die Arbeitsbedingungen so mies und unfair sind (siehe Verträge), dass inklusive unserer Teamleitung innerhalb eines Jahres 6 Kollegen gekündigt haben. Schlechtes Timing meinerseits, ich weiß. Da wir seit der Geburt unserer Tochter vor 3,5 Jahren nur natürlich verhütet haben und sich ausgerechnet dieses Mal der ES verschoben hat, war die Schwangerschaft auch alles andere als geplant. Shot happens...dann muss ich da jetzt irgendwie durch. Danke für die Antworten...


Phia1991

Beitrag melden

Ja, Danyshope, das ergibt natürlich alles Sinn, wie du es schilderst. Ein neuer Arbeitsplatz ist definitiv angestrebt, wie du vielleicht meiner letzten Antwort entnehmen kannst. Ich ärgere mich sehr über mich, aber gut. Jetzt ist die Situation wie sie ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Krankschreibung wegen Handgelenkverletzung: 31.10.2022 bis 20.11.2022 Krankschreibung wegen Mittelfußbruch: 21.11.2022 bis 31.12.2022 Mein Arbeitgeber sagt jetzt, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung auf 42 Tage begrenzt sei, auch wegen es sich unterschiedliche Erkrankungen/Verletzungen handelt. Die Lohnfortzahlung würde am 11.12.202 ...

Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße

Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...

Guten Morgen Frau Bader  ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...

Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheb ...

Hallo,  Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen.  Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...

Hallo Frau Bader,  ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat.  Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...