Ich habe eine Frage zum Kündigungsschutz meines Freundes. Ab Geburt des Kindes wollte er 2 Monate Elternzeit nehmen. Voraussichtlich ab dem 14.8. (ET). Nun wurde er gekündigt. Die Kündigung erhielt er am 31.5. (in der Kündigung selbst steht der 28.5.). Mit 4 Wochen Kündigungsfrist soll er den Betrieb ab dem 30. Juni verlassen. Nun ist die Frage, da es ja das Gesetz gibt, dass er 8 Wochen vor der Elternzeit im Kündigungsschutz ist, ob das Datum der Kündigungsverkündung (31.5.) oder das Kündigungsdatum / der letzte Arbeitstag (30.6.) gilt. Dann wäre es ja ein Verstoß, oder?
Wir gehen davon aus, dass er aufgrund des Vorhabens der Elternzeit gekündigt wurde. Vielen Dank im Vorraus!
von
LinaLoo
am 13.06.2012, 13:45
Antwort auf:
Kündigungsschutz vor Elternzeit beim Mann
Hallo,
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen.
Hat er denn schon den Antrag gestellt? Frist wäre der 19.06..
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2012
Antwort auf:
Kündigungsschutz vor Elternzeit beim Mann
Hm, beim ET 14.08. wäre doch das Datum für den 8-wöchigen Kündigungsschutz nicht der 19. Juni?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.06.2012, 15:24
Antwort auf:
Kündigungsschutz vor Elternzeit beim Mann
Nein. 8 Wochen vorher ist der 14.6..
Gilt der Tag der Aussprache der Kündigung, sind sie im Recht, weil er am 31.5. gekündigt wurde (also 10 Wochen vor ET).
Gilt der letzte Arbeitstag (30.6.), dann sind wir im Recht, weil dann sind es nur 6 Wochen bis zum ET.
Das ist die Frage auf die ich eine Antwort suche.
von
LinaLoo
am 13.06.2012, 16:01
Antwort auf:
Kündigungsschutz vor Elternzeit beim Mann
Vielen Dank für die Antwort. Er hatte die Elternzeit länger vorher angekündigt, jedoch nicht konkret schriftlich beantragt, da wir den Kündigungsschutz abwarten wollten. Die Kündigung erhielt er wenige Tage bevor die Elternzeit beantragt werden sollte. Stellt die Kündigung zum 30.6. also einen Verstoß von seiten des Betriebes dar oder nicht? Die Regelung mit den 8 und 7 Wochen ist uns bekannt. Andernfalls hätten wir die konkrete Frage ja nicht. Die eigentliche Frage (s.o.) ist ja nun, ob das Datum der Kündigung oder der letzte Arbeitstag nicht in der Frist liegen darf. Ich will das von oben jetzt nicht nochmal hier alles reinkopieren...
von
LinaLoo
am 14.06.2012, 13:12
Antwort auf:
Kündigungsschutz vor Elternzeit beim Mann
Der 14.6. ist 2 MONATE vor dem ET, und 8 Wochen und 2 Monate sind nur selten das gleiche, aber sei es drum!
Wichtig ist das Datum, an dem die Kündigung mitgeteilt wurde!
Nicht, ob der letzte Arbeitstag darin liegt.
Die Kündigung ist demnach rechtens.
Könnt ihr irgendwie beweisen, dass die Kündigung nur wegen der EZ ausgesprochen wurde? Bzw könnt ihr so die Kündigungsgründe anfechten?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.06.2012, 22:30