Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 02.06.2016 meinen neuen Arbeitsvertrag für einen Minijob im Verkauf unterzeichnet! Am 03.06.2016 habe ich unerwartet einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand gehalten. Da es sich bei dem Minijob um einen Job handelt, bei dem ich auch schwer heben muss - BIerkästen usw. Ist meine Frage, habe ich auch hier einen Kündigungsschutz oder kann der AG mich direkt entlassen und mir vorwerfen ich hätte schon vor der Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft gewusst. ICh hab auch ein halbes Jahr Probezeit und der Vertrag ist ein Jahr befristet!
LG melanie
von
melaniew.1986
am 07.06.2016, 22:19
Antwort auf:
Kündigungsschutz oder Vertrag nichtig?
Hallo,
kündigen kann in der Arbeitgeber nicht und den Vertrag auch nicht einseitig aufheben.
Je nach Tätigkeit können Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten bzw. er kann Sie umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Kündigungsschutz oder Vertrag nichtig?
Unterschrieben ist unterschrieben. Der AG kann Dich ja vielleicht auch so einsetzen, dass Du nicht schwer heben musst.
Spreche mit ihm sobald die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt ist.
Wann Du Zuhause einen Test gemacht hast weiß ja keiner und ist auch völlig egal. Selbst wenn Du schon schwanger gewesen wärest , wäre es rechtlich irrelevant. Verkauf ist kein Job der immer im BV endet, Du willst ja arbeiten.
Das eine Jahr ist Dir sicher. Die Verlängerung eher nicht.
Alle Gute.
von
Sternenschnuppe
am 07.06.2016, 22:25
Antwort auf:
Kündigungsschutz oder Vertrag nichtig?
vielen dank für ihre Antwort! Das Problem ist, dass wir grundsätzlich unterbesetzt sind... und meine aufgaben nicht reduziert werden können... ich muss innerhalb von 4 stunden kassieren, bierkästen ausfüllen, pfand bearbeiten, auf leitern rum klettern ware aufzufüllen den kompletten laden fegen und mit ner riesigen putzmaschine putzen! ich hoffe meine FA kann mir am dienstag weiter helfen
von
melaniew.1986
am 10.06.2016, 19:23