Frage:
Kündigungsschutz in der Probezeit
Hallo Frau Bader!
Ich hoffe Sie können mir mit meiner Frage weiter helfen, ich werde durch googeln einfach nicht schlauer.
Ich befinde mich momentan seit 3 Jahren in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, in dem ich (Krankenschwester) laut meinem FA wegen einer Risikoschwangerschaft sofort BV ab positivem Test erhalten würde. Mein Mann und ich dachten wir könnten diesen Zeitpunkt abwarten, versuchen es seit 3 Zyklen. Wissen natürlich nicht, ob es noch klappt bis Januar.
Wenn es allerdings bis Januar 2017 ich klappt, werde ich zum März 2017 kündigen, da in meiner Arbeit einfach unzumutbare Zustände herrschen und dass physisch und psychisch nicht tragbar für mich ist und ich auch in meine Heimat zurück ziehen möchte.
Falls ich ab April 2017 eine neue Arbeitsstelle mit unbefristetem Vertrag (in unserer Branche nicht allzu schwierig) finden würde, müsste ich dann die 6 Monate aussetzen, um die Probezeit zu überstehen?
Meine große Frage: bin ich dann finanziell abgesichert wenn ich dann gleich ins BV rutschen würde? Meine große Angst ist, dass ich dann ohne irgend etwas da stehe. Weshalb es natürlich praktisch wäre, in der alten Firma noch schwanger zu werden...
Ich hoffe Sie verstehen meine Frage und meine Sorgen und könnten mir da weiter helfen.
Einen neuen Job muss ich mir so oder so suchen, mir wäre es aber nach der Schwangerschaft ganz lieb, da ich auch studiert habe und ich mich so komplett umorientieren könnte.
vielen Dank und einen schönen Sonntag,
Junisonnmond
von
Junisonnmond
am 30.10.2016, 10:52
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Probezeit
Hallo,
auch in einer Probezeit können Sie ein BV bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2016
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Kündigungsschutz in der Probezeit
Ich glaube Dein FA ist nicht auf dem aktuellen Stand.
Risikoschwanger heißt nicht automatisch BV. Ab Test geht das eh nicht, erst wenn eine intakte Schwangerschaft festgestellt wurde ( Herzschlag sichtbar )
Daher die Frage warum sollst Du dann risikoschwanger sein?
Eine eventuelle Pobezeit wäre überstanden in der Schwangerschaft.
von
Sternenschnuppe
am 30.10.2016, 11:02
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Probezeit
Ein Frauenarzt, der eine Risikoschwangerschaft feststellt, einschließlich eines BV, noch lange bevor überhaupt eine Befruchtung stattfand? Da lehnt sich der FA zu weit aus dem Fenster. Eine Risikoschwangerschaft sagt nur, dass die KK eine engmaschigere Überwachung bezahlt, mehr nicht.
Das erhoffte BV soll jetzt herhalten, um Geld mit einem Beschäftigungsverhältnis zu machen, das du nicht weiter vorhast auszuüben?
Warum suchst du dir nicht eine Arbeit, der du physisch und psychisch gewachsen bist, und die dir Spaß macht? Aber auch dann wäre es klüger, erst mal die Einarbeitungs- und Probezeit abzuwarten, bevor man schwanger wird.
Mitglied inaktiv - 30.10.2016, 11:17
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Kündigungsschutz in der Probezeit
Eine sog. "Risikoschwangerschaft" besteht lt. Mutterschaftsrichtlinien mittlerweile bei ca. 70% aller Schwangeren, ohne daß dies automatisch ein Beschäftigungsverbot bedingt, schon gar nicht ab positivem Schwangerschaftstest. Krankenschwester ist ja nun auch in aller Regel kein brandgefährlicher Beruf, darüber hinaus findet sich meist eine weniger "gefährliche" Beschäftigung im Betriebsablauf.
von
Andrea6
am 30.10.2016, 14:52
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Kündigungsschutz in der Probezeit
Hallo liebe Vorrednerinnen,
danke für eure Antworten, auch wenn sie bei euch nur mehr Fragen aufgeworfen haben ;-)
Ok, ich glaube ich habe das etwas undeutlich formuliert.
Dass das BV erst ab Herzschlag gilt, weiß ich, dass war falsch geschrieben...
Ich habe einige chronische Erkrankungen und davon 3 Vorerkrankungen, mit denen ich keinesfalls schwanger arbeiten kann, da ich wöchentlich 5 mal zur Therapie (körperlich) und 3 mal zur Arztkontrolle gehen muss (ich möchte hier nicht näher ins Detail gehen, weil dass den Rahmen sprengt)...ich arbeite als Intensivkrankenschwester auf einer Station, in der man sehr viel körperlich leisten muss und die Patienten teilweise sehr aggressiv sind, weshalb bei uns immer alle gleich ins BV rutschen, weil das Krankenhaus keine Alternativplätze (z.B. eine leichtere, administrative Tätigkeit) anbietet. Dies wird auch mit dem FA und dem Betriebsarzt so kommuniziert und ist gerade in meinem Einzelfall schon besprochen worden, war aber auch bei Kolleginnen so, die eine weitgehend "normale" Schwangerschaft zu erwarten haben.
Hier geht es nicht um Geld abheimsen, oder sonstiges. Ich habe nun endlich das Go für ein Kind und die gefühlt 100 Rahmenbedingungen geklärt, und nun wollen wir auch eins und nicht erst noch Ewigkeiten warten, weil sich eventuell mein körperlicher Zustand wieder verschlechtern könnte und jünger werde ich auch nicht. (Mir wurde empfohlen, auf alle Fälle unter 30).
Und ein Job als Krankenschwester ist vielleicht nicht brandgefährlich auf allen Stationen, aber furchtbar belastbar - überall. Wenn ihr eine Klinik kennt, in der dass nicht so ist, würde ich die gerne wissen.
Vielleicht weiß Frau Bader ja einen Rat.
Vielen Dank und einen schönen Montag euch allen,
Junisonnmond
von
Junisonnmond
am 31.10.2016, 12:48
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Probezeit
Das sind zwei verschiedene Sachen.
1. Das generelle BV wegen der Arbeitsbedingungen. Da geht aber eine Umsetzung an einen Ersatzarbeitsplatz vor. Innerhalb des KKH dürfte es auch noch andere Einsatzmöglichkeiten geben.
2. Das individuelle BV wegen der körperlichen Beschwerden. So wie du es beschreibst, 5 x pro Woche Therapie und 3 x Arztkontrolle, und die ganzen Vorerkrankungen, ist du arbeitsunfähig und erhältst dann eigentlich eine AU. Und die AU hat Vorrang vor einem BV, selbst vor dem generellen BV (siehe 1.)
Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 13:21