Hallo, ich liebäugel derzeit mit einem Arbeitgeberwechsel und versuche herauszufinden, ab wann ich dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stehe. Ich habe bis zum 09.09.09 Elternzeit eingereicht. Mit Arbeitgeber und Elterngeldstelle ist ebenfalls abgestimmt, dass ich ab dem 01. Mai 2009 30 Stunden in Teilzeit arbeite. Zu diesem Termin würde auch der neue Arbeitsvertrag beginnen. Laut Arbeitsvertrag beträgt meine Kündigungsfrist 6 Wochen. Nun habe ich gelesen, dass sich aus dem Elternzeitgesetz eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten ergibt, wenn zum Ende der Elternzeit gekündigt wird. Wie ist das nun in meinem Fall? Kann ich meinen Arbeitsvertrag innerhalb der vertraglich vereinbarten 6 Wochen kündigen oder greift die Sonderkündigungsfrist? Lieben Dank vorab!
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 19:57