Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

susimaus

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Ich habe da ich in der Pflege arbeite Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings gibt es jetzt zahlreiche Differenzen mit den Arbeitgeber,u. a. musste ich erst Überstunden abbauen bevor das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht geregelt. Ausserdem will er die Sonn- und Feiertagszulagen nicht berücksichtigen. Jetzt wird auch noch behauptet es wäre am Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden (wurde mündlich ausgesprochen) am 28.08, Beschäftigungsverbot schriftlich seit 17.09. Kann leider die mündliche Aussprache nicht beweisen. Kann der Arbeitgeber mir wegen diesen angeblichen Fehlverhalten noch nachträglich kündigen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Abfeiern der Überstunden ist nicht 2. Er behauptet, er hätte gar kein BV ausgesprochen u Sie fehlen unerlaubt? Harter Tobak. Hat einer von beiden Parteien ein Beweismittel? Bei so langen unerlaubten Fehlen könnte er schon kündigen - müsste aber die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Deshalb würde ich an Ihrer Stelle vor ihm da sein...da kann man auch mal klären, ob ab Bekanntgabe der SchwS ein BV angemessen war. Liebe Grüße NB


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