Frage: Kündigung nach der Elternzeit

Hallo Fr. Bader, Mein Sohn ist 10 Monate alt und geht ab dem 1.8. 20 in den Kindergarten, weil ich wieder arbeiten muss . Es fehlt mir aber extrem schwer , er wird auch noch fast voll gestillt und hängt sehr an mir . Ich habe Bedenken, dass ich ihm durch den frühen Kindergarteneinstiege schade , als das uns das irgendwelchen Nutzen bringt . Meine Elternzeit kann ich leider nicht verlängern , da wir uns das finanziell nicht leisten können . Ich überlege selbst zu kündigen. Davor wird mir aber abgeraten , da ich dann eventuell kein Arbeitslosengeld bekomme , da ich durch die Betreuung meines Kindes, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe . Mein Anwant riet mir meinen Vorgesetzten um Kündigung zu bitten . Da habe ich aber Zweifel . Geht das so einfach ? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld , obwohl ich da ja auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe ? Mit freundlichen Grüßen Julia

von Julia1011 am 21.06.2020, 09:22



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich dazu nichts sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2020



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

nein, bekommst du nicht. ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Aber warum versuchst du nicht trotzdem die EZ zu verlängern und arbeitest dann nur TZ? Rechne aus wie viele Stunden du arbeiten müsstest damit ihr zurecht kommt und dann spreche mit dem AG. Wichtig wäre halt das du die TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ machst. da du allerdings weniger als 2 Jahre angemeldet hattest, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung. Der Tipp des Anwaltes ist jedenfalls schon nicht mal mehr dämlich sondern fahrlässig. Den eine Sperre würde dir auch drohen wenn der AG dir kündigt. Zumal wie gesagt das ALG1 gar nicht zum tragen kommt wenn du keine Kinderbetreuung hast. Sofern du nicht verheiratet bist wäre ohne ALG1 und ohne EZ auch die Krankenversicherung zu klären.

von Felica am 21.06.2020, 09:54



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Ich verstehe das nicht so recht. Du kannst die Elternzeit nicht verlängern, da ihr das Geld braucht, überlegst aber zu kündigen? Wenn du kündigst, bekommst du doch auch kein Geld. Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, bekommst du kein Arbeitslosengeld. Elternzeit verlängern würde nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gehen, aber mit dem kannst du ja sprechen. Ich finde den Vorschlag der Teilzeitarbeit gut. Was willst du sonst tun, wenn du auf das Geld angewiesen bist?

von chrissicat am 21.06.2020, 13:10



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

ich gehe davon aus dass ihr NICHT bewusst war, dass sie KEIN geld bekommt wenn sie zuhause bleibt. sie dachte ich kündige, lasse das kind daheim gehe nicht arbeiten und erhalte ALG. die elternzeit sollte so lange wie möglich laufen und dann darin tz. und das geht eben auch bis zu 30 h woanders! sie sollte sich woanders was suchen, was zu ihr und den bedingungen zuhause passt, genehmigung vom AG holen und dort dann arbeiten. dann erhält sie geld, ist versichert etcpp. kündigen oder kündigen lassen ist die dümmste option.

von mellomania am 21.06.2020, 13:50



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Wieso sollte sie sich was anderes suchen. Nirgendwo steht dass sie mit ihrem Chef oder den Arbeitsbedingungen unglücklich ist, nur mit der Tatsache dass sie das Kind betreuen lassen muss um zu arbeiten. Das ändert sich aber doch durch einen anderen Job nicht

von Lovie am 21.06.2020, 16:39



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

in dem sie dort andere arbeitszeiten hat, die zu ihrem betreuungsmodell kosten. sie BRAUCHT geld also MUSS sie arbeiten. bzw. dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. kündigen und ALg beziehen geht nicht, wenn sie nicht arbeiten möchte oder kann. es gibt flexible jobs, wo man so arbeitet, dass der partner das kind betreut. es war rein die info, dass sie das dürfte und gleichzeitig elternzeit weiter laufen lässt, sollte der AG damit einverstanden sein. muss er nämlich, da sie sich für zwei jahre erklären musste und anbab, zu arbeiten. daher muss er der verlängerun nicht zustimmen. könnte aber sein, dass er es tut und sie eben woanders arbeitet. ob ihr diese möglichkeit bekannt ist, wissen wir ja nicht, dahe wies ich drauf hin.

von mellomania am 21.06.2020, 21:00



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

darf Frau Bader dir hier nicht antworten. Allerdings frage ich mich, welcher Anwalt dann nicht in der Lage ist, dir solch einfache Fragen zu beantworten. Du bekommst nicht nur evt. kein ALG, sondern defintiv kein ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wer wem kündigt, ist dabei in deinem Fall nicht relevant. Das macht nur etwas aus, wenn du ALG-berechtigt wärest - bei einer Eigenkündigung hättest du dann erst mal eine 3-monatige Sperre, da selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Wenn es geht, verlängere die EZ und arbeite währen dieser in TZ. Aber ganz grundsätzlich und ganz anderes Thema: wenn du selbst nicht hinter der Eingewöhnung stehst, eigentlich dein Kind noch gar nicht fremdbetreuen lassen willst (was total ok ist!) - wird das mit der Eingewöhnung zu 90% nicht klappen. Kinder spüren das und dein Unwille, Ängste oder Unsicherheit wird sich auf´s Kind übertragen.

von cube am 22.06.2020, 16:00



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