Hallo,
meine Schwester hat einen befristeten Arbeitsvertrag (Minijob) in einem Supermarkt als Regalauffüller bis September 2016. Letzte Woche hat sie erfahren, dass sie in der 8. Woche schwanger ist. Jetzt hat sie große Angst davor, ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, da ihr bereits bei Vertragsabschluss gesagt wurde, dass sie sofort gekündigt wird, sobald sie schwanger ist, da sie ja dann nicht mehr schwer heben darf und somit "unbrauchbar" ist. Ist das so richtig in einem Beruf, in dem man viel schweres heben muss oder gilt auch für sie der Kündigungsschutz für Schwangere und es würde dann stattdessen auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen?
Vielen lieben Dank im Vorraus für ihre Antwort
von
EnqeLchen2001
am 13.10.2015, 19:18
Antwort auf:
Kündigung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft
Hallo,
unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist sie nicht kündbar. Sie bekommt uU ein BV - dann erhält sie den Lohn trotzdem weiter
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2015
Antwort auf:
Kündigung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft
Bei mehr als 15 kann ihr m.M. nach nicht gekündigt werden. Der Vertrag laeuft im September
LG
eeka
von
peekaboo
am 13.10.2015, 20:24
Antwort auf:
Kündigung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft
Die Angestellten im Supermarkt und die Leute, die die Ware auspacken, gehören zu 2 verschiedenen Firmen. Im Supermarkt packen immer 3-4 Leute die Ware aus, diese gehören dann zu einer Bezirksleiterin, die die Angestellten (alles Mini-Jobber) aus mehreren Supermärkten betreut.
von
EnqeLchen2001
am 13.10.2015, 20:44
Antwort auf:
Kündigung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft
Nicht zulässig, sie ist unkündbar.
von
Sternenschnuppe
am 13.10.2015, 21:41