Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Sehr geehrte Frau Bader, ab 01. Juli 2014 fange ich an einer neuen Arbeitstelle an und habe bis 31. Dezember 2014 Probezeit. Wegen Betriebsgründe und Stellenabkürzung wurde ich am 15. Dezember 2014 zu 31. März 2015 gekündigt. Ich bin auch ab 01. Dezember 2014 ein Vater geworden und möchte ab 1. April 2015 12 Monaten Elternzeit in Anspruch nehmen, um meine Frau zu unterstutzen und auch Elterngeld beziehen. Kann ich trotz meiner Situation noch 8 Wochen vor 1. April 2015 Elternzeit für 12 Monaten beantragen? Ich weiß, da ich gekündigt bin, muss ich auch eine neue Arbeitstelle suchen. Danke sehr. MfG Darko

von darko am 07.01.2015, 10:26



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Hallo, Sie können wie geplant zwei Monate Elternzeit nehmen und bekommen Elterngeld. Danach Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2015



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

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von peekaboo am 07.01.2015, 10:32



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

du musst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese beim Arbeitgeber bekannt geben. Also dann frühestens EZ ab 01.03. erhält die Mutter Elterngeld? Wenn ja, stehen dir nur 2 Partnermonate EG zu, unabhängig der 12 Monate Elternzeit.

von allmountain am 07.01.2015, 10:48



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Die Elternzeit soll ab 1. April 2015 anfangen, daher werde ich zwischen 04. und 11. Februar Antrag abgeben. Da meine Frau nicht arbeitet, möchte sie nur 2 Monaten Eltergeld beziehen und ich beziehe 12 Monaten, so dass wir genug Einkommen haben. Ist es noch möglich? da ich gekündigt bin Muss ich direkt Arbeitsuchen melden oder darf ich erst 12 Monaten bis 31. März 2016 Elternzeit haben, sicherlich werde ich schon eine neue Stelle suchen, die ab 1. April 2016 anfangen.

von darko am 07.01.2015, 10:54



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Inklusive 2 Partnermonate läuft das EG nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, bei euch also bis einschließlich Januar 2016. Die 8 Wochen Mutterschutzgeld nach Geburt bei deiner Frau werden bei ihr automatisch mit Elterngeld verrechnet. Sie hat dann quasi schon 2 Monate EG bezogen. Du würdest dann April - Januar EG beziehen können.

von allmountain am 07.01.2015, 11:03



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Meine Frau bekommt kein Mutterschutzgeld. Das heißt, es gibt noch 14 Monaten Elterngeld oder? Nach deiner Aussage, darf ich trotz meiner Situation Elterngeld ab 1. April 2015 beziehen, obwohl ich ab der gleichen Datum arbeitlos bin.

von darko am 07.01.2015, 11:07



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Ja, darfst Du. Dennoch nur bis Januar. Elterngeld endet wenn das Kind 14 Monate alt ist. Finanziell ist dies dennoch nicht sinnvoll. ALG 1 ist in etwa genau so hoch wie Dein Elterngeld und Deine Frau würde die 300€ weiterhin bekommen. Beziehst Du das Elterngeld hättet ihr 300€ weniger im Monat.

von Sternenschnuppe am 07.01.2015, 11:41



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irgendwie blicke ich nicht durch... Also, Du hast aktuell einen AG der Dir gekündigt hat. Und zwar zum 31.03, so das du ab dem 01.04.15 arbeitslos wärst? Richtig so? Geburtstermin für euer Kind war der 01.12.14, auch richtig so? Dann würdet ihr - sofern ihr nacheinander Elterngeld bekommt, höchstens bis zum 28/29.02.16 Elterngeld bekommen. Egal ob ihr dann die 14 Monate verbraucht habt oder nicht, länger gibt es kein EG. Deine Frau nimmt ihr beiden jetzt nach der Geburt, auch richtig? Also 01.12.14 - 31.01.15 Und wer nimmt dann Elternzeit?

Mitglied inaktiv - 07.01.2015, 11:49



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Ach so, ok, ich habe die vorherige Antwort nicht richtig gelesen. Ich dachte, dass Elterngeld bis Ende des 3. Lebenjahres eines Kindes bezogen werden darf. Jetzt habe ich verstanden.

von darko am 07.01.2015, 11:53



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Auch kompliziert wenn das Neuland ist :-) Beantrage auf jeden Fall ALG1 , jetzt schon da Du die Kündigung schon hast. Höhe zum Elterngeld ist nahezu identisch, bis Du eine Arbeit hast bist Du ja Zuhause und Deine Frau bekommt weiterhin die 300€ bis das Kind 1 ist.

von Sternenschnuppe am 07.01.2015, 11:55



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Ja, mein AG hat mir zum 31.03.2015 gekündigt und ich werde ab 01.04.2015 arbeitlos sein. Ja, mein Kind ist am 01.12.2014 geboren. Bis jetzt beziehen wir noch nicht Elterngeld und haben auch noch nicht beantragt, da die Geburtsurkunde noch nicht fertig ist. Meine Frau ist arbeitlos, daher nimmt sie auch keine Elternzeit. Ich möchte Elternzeit von 01.04.2015 bis 30.04.2016 nehmen, aber nachdem ich die Information gelesen, dann werde ich nur bis zum 31.01.2016 Elternzeit nehmen. Da nur bis dahin wir Elterngeld beziehen dürfen.

von darko am 07.01.2015, 11:57



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ohne Arbeitgeber? LG Peeka

von peekaboo am 07.01.2015, 12:07



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OK, aber wenn deine Frau eh daheim ist, dann würde ich euch auch dazu raten, das deine Frau weiterhin EG bezieht, also den Mindestsatz von 300 €. Und du meldest duch arbeitslos und suchst so schnell wie möglich einen neuen Job. Wegen der beiden "parntermonate" damit die nicht verschwendet werden, würde ich mal mit dem jetzigen AG sprechen. Er muß nicht auf 7 Wochen Frist bestehen wenn EZ gemeldet wird. Wenn die da schon kündigen, dann haben die evtl auch Interesse daran eine Alternativlösung zu bekommen. Sprich, Du nimmst bereits Feb und März als EZ, und ab April läuft dann Arbeitslosengeld1. Wenn Du dich dort rechtzeitig meldest, sonst gibt es eh sperre. Da du innerhalb der EZ auch bis zu 30 Std die Woche arbeiten darfst, könntest du dann die beiden Monate entweder daheim bleiben oder in Teilzeit arbeiten. Würdest dann zwar nur etwa 33% ausgezahlt bekommen, aber ich denke mal angesicht der Aussicht arbeitslos zu sein, evtl nicht die schlechteste Variante um das Konto noch etwas aufzubessern. Ausser Dein Elterngeld ab dem 01.04 wird so hoch, das du eben all die fianziellen Einbussen locker wegstecken wirst. Das werden ja nicht gerade wenig sein.

Mitglied inaktiv - 07.01.2015, 12:12



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Ja, Elterngeld kann man ohne AG haben Elternzeit nur mit AG Deshalb sind Elternzeit und Elterngeld auch immer unabhängig voneinander zu betrachten.

Mitglied inaktiv - 07.01.2015, 12:14



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oder bekäme er ALG1 und Elterngeld????? Ratlose Grüße

von peekaboo am 07.01.2015, 12:15



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Es wird ja auf jeden Fall weniger sein als sein Lohn jetzt UND ihr Elterngeld entfällt zusätzlich. Das wäre finanziell überhaupt nicht sinnvoll wenn er Elternzeit nimmt. Weder jetzt noch später. Volles Gehalt bis März, dann ALG1 und sie 300€ weiterhin ist die beste Lösung. Bis Ende des Jahres ist ja neue Arbeit vielleicht da. Und mit Zustimmung des AG kann er dann immernoch seine zwei Monate nehmen. Die Frau ist eh Zuhause, neuer Job und Existenz sichern sollte nun ganz oben stehen.

von Sternenschnuppe am 07.01.2015, 12:27



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Nein, entweder ALG1 ODER Elterngeld, beides paralell geht dann nicht. Sockelbetrag bekämme die Frau - weil darauf hat jeder eben Anspruch. Auch dann wenn man vorher nicht gearbeitet hat.

Mitglied inaktiv - 07.01.2015, 12:36



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owt aber LG

von peekaboo am 07.01.2015, 12:45



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Naja, aber welcher potentielle Ag n immt einen denn, wenn man entweder vor Antritt 2 Monate in Ez geht, oder direkt danach. Deshalb der Kompromiss die beiden Monate vor der Arbeitslosigkeit zu nehmen. Sie bekommt jetzt 300 €, wenn sie die ihr zustehenden 12 Monate nutzt, dann immerhin bis Nov15. Er jetzt aktuell noch 100% Verdienst. Nimmt er TZ, dann bekommt er halt den Lohn anteilig, plus eben entsprechend EG oben drauf. Klaro, das TZ -Einkommen wird dann entsprechend eingerechnet und EG entsprechend gekürzt. Er bekämme aber mind 300 € Elterngeld ebenso, wie gesagt, zusätzlich zum TZ-Gehalt. Würde ich halt echt bei der EG-Kasse mal durchrechnen lassen und mich dazu beraten lassen. Und hätte seine beiden Monate halt genommen, könnte sich in Ruhe auf die Suche nach einem neuen Job machen. Dürfte sich weit besser machen bei der Jobsuche als ein, ähmm, Cheffe ich hätte da mal.... Ausserdem, mit TZ hätte er auch etwas mehr Zeit sich JETZT schon mal um neue Arbeit zu kümmern. Und solange wie die Kleinen in dem Alter ist, auch etwas mehr Ruhe daheim für Bewerbungsschreiben usw. Soviel zeit wie damals in dem Alter hatte ich seitdem nie wieder. Jedenfalls nicht mit Kind.

Mitglied inaktiv - 07.01.2015, 12:50



Antwort auf: Kündigung erhalten, Elternzeit beantragen

Meine Empfehlung: Elterngeld gibts nur bis Ende Jan 16. Du nimmst Elterngeld zwischen April 15 und Jan 16, das sind 10 Monate. Elternzeit hast du dann nicht, aber du kannst dich von der Arbeitssuche freistellen lassen. Melden solltest du dich zB wg der Krankenversicherung trotzdem. Deine Frau nimmt die restlichen 4 Monate Elterngeld. Irgendwann bis Jan 16. Wenn ihr auf dein Gehalt verzichten wollt/könnt, kannst du auch ab 1.3. in Elternzeit/Elterngeld gehen, dann bleiben für deine Frau aber nur noch 3 Monate EG. Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.01.2015, 13:21



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