Kündigung eines Betreuungsvertrages ohne ordentliche Kündigungsfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung eines Betreuungsvertrages ohne ordentliche Kündigungsfrist

Guten Tag, Frau Bader, wir sind Anfang des Monats in eine neue Stadt umgezogen und haben hier mit Glück einen Betreuungsplatz für unser Kind in einer Einrichtung bekommen. Unsere Tochter geht seit letzter Woche in diese Einrichtung, der Vertrag ist am 21.4. rückwirkend zum 15.4. geschlossen worden. Nun haben wir gestern überraschend kurzfristig auch noch eine Zusage in unserer absoluten Wunsch-KiTa (Montessori-Kinderhaus, gleiche Stundenanzahl, bessere Erreichbarkeit) erhalten. Gerne würden wir dorthin wechseln. Unser Problem ist, dass in dem bestehenden Vertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist. Er endet automatisch mit der Schulpflichtigkeit des Kindes oder kann nur aus außerordentlichen und wichtigen Gründen, die schriftlich in der Kündigung belegt werden müssen, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden (z.B. Umzug). Können Sie mir sagen, ob wir eine Chance haben den Vertrag zu kündigen? Wäre eine Kündigung zu Ende Mai möglich, oder gibt es eine andere (gesetzliche) Frist für eine Kündigung? Wir würden gerne unser Kind ab nächster Woche in die andere KiTa geben und dann die Kosten vorübergehend doppelt zahlen. Besten Dank im Voraus!

von Claires_Mum am 26.04.2017, 13:50



Antwort auf: Kündigung eines Betreuungsvertrages ohne ordentliche Kündigungsfrist

Hallo, Sie haben sich vertraglich gebunden und kommen entweder mit der Kündigungsfrist zu den Sommerferien oder mit einem Ersatzkind wieder raus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2017



Antwort auf: Kündigung eines Betreuungsvertrages ohne ordentliche Kündigungsfrist

Nachtrag: Heute habe ich noch einmal mit der KiTa-Leitung gesprochen und es wurde angeblich "vergessen" die reguläre Kündigungsfrist in den Vertrag mit aufzunehmen. Diese wäre der 30.4. für das Ende vom KiTa-Jahr am 31.7.2017. Wir können laut Aussage der KiTaleitung erst aus dem Vertrag entlassen werden, wenn ein Kind gefunden wurde, dass nachrüccken kann. Heißt das, ich kann gar nicht kündigen? Oder ist eine der beiden Fristen - 4 Wochen zum Monatsende möglich bzw. die Frist zum 31.7. für uns bindend, auch wenn sie nicht in unserem Vertrag steht?

von Claires_Mum am 27.04.2017, 12:27



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