Frage: Kündigen oder Aufhebungsvertrag

Ich habe bis Oktober Elterngeld bekommen für meinen Sohn. Werde im dezember eine wiedereingliederung machen. Aber nur bis Ende März arbeiten, da das 2. Kind unterwegs ist. Nach dem Mutterschutz (voraussichtlich 3. Juli) wollen wir zu meinen Eltern in eine leere Wohnung 100 km entfernt ziehen. Allerdings weiß mein chef von nichts. Er hat mir indirekt zu verstehen gegeben, dass ich nicht wirklich erwünscht bin. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag. Das möchte ich allerdings erst nach dem Mutterschutz, da er noch zahlen soll. Welche Möglichkeiten habe ich?

von HwTechnikerin am 13.11.2013, 20:40



Antwort auf: Kündigen oder Aufhebungsvertrag

Hallo, ich würde erst einmal nichts sagen und 3 Jahre EZ beantragen. Dann kann man immer noch weitersehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2013



Antwort auf: Kündigen oder Aufhebungsvertrag

Beantrage 3 Jahre Elternzeit. Was man hat, das hat man. Wenn Du dann einen neuen Job gefunden hast in der neuen Heimat kannst Du ganz normal kündigen. Wenn er Dich eh nicht wiederhaben will wird er auch Teilzeit in Elternzeit woanders einwilligen. Wenn Du nicht mehr als 30 Stunden arbeitest geht das. In 3 Jahren kann viel passieren, solltet ihr zurückgehen, dann hast Du Deinen alten Job sicher. Und auch ein Chef kann mal wechseln, wer weiß.

von Sternenschnuppe am 13.11.2013, 23:22



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