Liebe Frau Bader, Mein Sohn ist am 24.12.2015 geboren und ich bin bis heute in Elternzeit. Ich habe, bevor ich in den Mutterschutz ging, allen noch bestehenden Urlaub genommen. Da ich aber 2016 noch sieben Wochen in Mutterschutz war (und man Urlaub ja nicht im vorhergehenden Jahr nehmen kann), müsste ich für diese Zeit noch Urlaubsanspruch erworben haben. Wenn ich nun in der Elternzeit kündigen würde, hätte ich dann Anspruch auf die Auszahlung dieses Anspruchs? Danke für Ihre Antwort!
von Lilligold am 25.07.2017, 11:13