Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema krankschreibung. Meine FA würde mich wegen Schwangerschaft bedingter Probleme noch bis zur Geburt krankschreiben. ET wäre der 9.05. ...mein Mutterschutz würde allerdings bereits am 27.03. beginnen. Ich befinde mich in normaler Anstellung seit einigen Jahren. Theoretisch muss die Krankschreibung also doch bis zum 27.03 erfolgen oder? Habe ich für dieses Jahr dann überhaupt Urlaubsanspruch? Theoretisch wäre ich mit Mutterschutz ja noch bis Juli angestellt. Falls ja, kann ich den Urlaub dann noch hinten dranhängen oder muss das vorher erfolgen? Meine 2. Frage betrifft die Berechnung von Mutterschutz und Elterngeld. Ich wäre dann ja 11 Wochen bis zum Mutterschutz krank geschrieben...allerdings aus Gründen der Schwangerschaft...vorher hatte ich noch keine so langen Krankheitsphasen. Danke schon vorab für Ihre Hilfe!
von nanacos am 04.01.2017, 17:40