Frage: Krankengeld fürs Kind und TVÖD

Hallo Frau Bader. Meine Frage zum Thema Krankengeld fürs Kind lautet folgendermaßen: Ich bin als Erzieherin im öffentlichen Dienst angestellt, für mich gilt also der TVÖD. Mein Wissensstand ist der, dass mir pro Kind im Jahr laut Gesetz 10 Krankentage zustehen. Eine Kollegin meinte heute, im TVÖD stehe, dass wir nur 4 Tage bekommen. Kann das wirklich sein, dass ein Tarifvertrag da ein Gesetz aushebelt, oder hat sie was falsch verstanden? Vielen Dank und schon mal ein schönes Wochenende, Nicole R.

Mitglied inaktiv - 31.03.2011, 14:16



Antwort auf: Krankengeld fürs Kind und TVÖD

Hallo, die vier Tage gelten nur dann, wenn Ihnen (zB weil es sich um einen Minijob handelt) die 10 Tage nicht zustehen würden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2011



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