Hallo Frau Bader, ich bin momentan noch in Elternzeit und mache gerade eine Online-Schulung zur Hochzeitsplanerin. Diese hat das Ziel, sich selbstständig zu machen. Mit dem AG ist das Anmelden des Kleingewerbes kein Problem. Jedoch stellt sich mir die Frage (darauf habe ich bisher leider keine Antwort gefunden), wenn ich das Kleingewerbe anmelde, jedoch aus diesem noch keinen Gewinn erziele, mindert sich das Elterngeld trotzdem? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße Kirsche29
von Kirsche29 am 16.05.2021, 19:24