Hallo Frau Bader,
meine Tochter wird im Oktober 3 Jahre alt und wird höchstwahrscheinlich erst im August 2005 einen Kindergartenplatz bekommen, da wegen der wenigen Schulanfänger die Kindergartenplätze recht rar sind (so die offizielle Begründung).
Allerdings habe ich sie in einem Kindergarten angemeldet, der 4 verschiedene Betreuungszeiten anbietet und wenn ich sie zur Betreuung von 7 bis 19 Uhr anmelden würde, würde sie wahrscheinlich einen Platz bekommen, da der Kiga von der Stadt angehalten ist, diese Plätze vorrangig vor den anderen Plätzen zu besetzen.
Ist dieses Vorgehen der Stadt so in Ordnung?
Danke
Ulli
Mitglied inaktiv - 08.05.2004, 23:03
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Hallo,
das kommt auf die Satzung und das Bundesland an. Da würde ich mich mal schlau machen. Ist diese lange Zeit nicht auch teurer?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2004
Antwort auf:
Kindergartenplatz
Hallo,
habe ich im Netz unter http://www.kindergarten-heute.de/info_pool/material_rubrik?rubrik=107071#220916
gefunden:
Hessisches Kindergartengesetz
Die Neustrukturierung der Jugendhilfe in Hessen hat eine Reihe von Veränderungen mit sich gebracht. Insbesondere die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Aufgabenverlagerung von der staatlichen Ebene der Ministerien auf die Regierungspräsidien und auf die Städte und Gemeinden hat mancherlei Fragen und Probleme mit sich gebracht. Die vollständig überarbeitete 6. Auflage des Kommentars "Hessisches Kindergartengesetz" von Peter Mollenhauer und Bernd Rudloff fasst die neueren Entwicklungen zusammen und vermittelt dem gesamten Bereich der Kinderbetreuung alle wesentlichen Informationen über die (förder-)rechtliche und fachliche Situation in Hessen. Der Kommentar ist zum Preis von Euro 17,80 erhältlich bei: Kommunal- und Schul-Verlag, Postfach 36 29, 65026 Wiesbaden, Tel. 06123/9797-0, Fax 06123/9797-77, E-Mail: info@kommunalpraxis.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2004