Milu18
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn geht derzeit halbtags in den Kindergarten. Jedoch würde ich ihn gerne ab Mai ganztags dorthin schicken, damit er sich an den Ablauf schon einmal gewöhnt. Das Problem ist, dass ich im Mai noch in Elternzeit bin und demnach auch Elterngeld beziehe. Nun ist meine Frage, ob dadurch das Elterngeld gestrichen wird oder trotzdem weiter gezahlt? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort Lg
Hasllo, nein, das nicht. ABer ein Anspruch auf einen VZ-Platz besteht nur nach Bedarf. Und den Bedarf haben SIe zur Zeit nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
warum sollte das gestrichen werden? die frage ist eher ob du ein anrecht auf dne platz hast weil du eben nicht arbeitest. das wäre hier nicht möglich, weil die ganztagsplätze eben den arbeitenden zustehen und nicht denen in elternzeit. da würde ich eher nachhaken und mich absichern.
HeyDu!
Bei uns kräht im gesamten Landkreis kein Hahn danach. Hier darf jedes Kind zur Krippe, völlig egal ob oder wie die Eltern arbeiten. Aufs Elterngeld hat der Plan keinerlei Einfluss. Du musst der Kita ja nicht sagen, wie lange Du in Elternzeit noch bist. Vermutlich fragen sie gar nicht... BG
Milu18
Danke für eure Antworten. Den ganztagsplatz bekomme ich, egal ob ich arbeite oder in Elternzeit bin, da bei uns die Nachfrage nicht so riesig ist und der Platz frei ist. Nur wurde mir gesagt, dass das Elterngeld gestrichen wird, da ich mein Kind nicht mehr zu Hause betreue. Zudem bekomme ich den Kindergartenplatz bezahlt, weil ich alleinerziehend bin und durch das Elterngeld wenig Einkommen habe.
Dojii
Die Betreuung des Kindes in einer Kita oder bei einer Tagesmutter hat keinen Einfluss auf das Elterngeld.
Ani123
Ich finde es gut wenn du dein Sohn schon auf ganztags gewöhnt, bevor er sowieso ganztags gehen muss. So hat er die Zeit sich langsam dran zu gewöhnen, bsp. indem du ihn anfangs direkt nach dem Schlafen abholst und dann die Zeit verlängerst. Die Kita scheint die Möglichkeit zu haben ab Mai auf ganztags zu wechseln, dann würde ich es machen. Öfter hapert es an der Kita welche nur zu bestimmten Daten den Vertrag abändern. Bzgl. EG. Das hat darauf keine Auswirkungen. Das kannst du weiterhin beziehen. Ich gehe davon aus, dass du den Kitaplatz selbst bezahlst und nicht bezuschusst wirst. Darauf hat das EG je nach Stadt/Gemeinde dann Einfluss.
mellomania
hier musst du einen arbeitsvertrag vorlegen und die arbeitszeiten nachweisen...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, habe ein großes Problem. Ende des Jahres endet mein Erziehungsurlaub, deshalb hatte ich meine Tochter auch im Kindergarten angemeldet, da ich wieder arbeiten gehen muss. Jetzt hat man mich heute vom Kindergarten angerufen und mir gesagt, dass ich keinen Platz bekomme! Sie haben sogar noch 3 Kinder auf der Warteliste, die älter ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn hat für September diesen Jahres ein Kindergartenplatz zugesichert bekommen. Da ist er dann 2 1/2 Jahre... ich hatte mich für einen Ganztagesplatz angemeldet da ich wieder voll arbeiten wollte. Jetzt erwarte ich in 2 Wochen unser 2. Kind und werde 1 Jahr in Elternzeit gehen. Heute habe ich Post vom Kindergarten bekomme ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 20.5.18. Danach soll ich auf 100% wieder einsteigen (weniger % geht leider als pflegedienstleitung im ambulanten Betrieb nicht und eine vergleichbare Stelle gibt es nicht) Kindergartenplätze gibt es laut Info im Internet erst am September. Ich habe mich bei mehreren Kindergarten angemeldet (in Karlsruhe über ein P ...
Hallo, Mein Sohn wird Ende Oktober 3 und da endet auch meine elternzeit . Wenn ich bis dahin kein Kindergartenplatz bekomme, kann ich nicht arbeiten gehen dich mit meinem Sohn ja Zuhause sitze und ihn betreuen muss. Bekomm ich den überhaupt ein Schadenersatz oder so? Oder muss ich mich dan arbeitslos melden oder wie ist das ? Ich hab ihn direkt na ...
Guten Tag, wir haben 3 jährige Zwillinge, die aktuell von einer Tagesmutter betreut werden, da wir die letzten Jahre noch keinen Kindergartenplatz bekommen haben. Ab Sommer diesen Jahres darf die Tagesmutter in unserer Stadt die Kinder aufgrund des Alters nicht mehr betreuen. Deshalb hoffen wir sehr, dass es nach fast 4 Jahren dann endlich mit Kin ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit