Milu18
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn geht derzeit halbtags in den Kindergarten. Jedoch würde ich ihn gerne ab Mai ganztags dorthin schicken, damit er sich an den Ablauf schon einmal gewöhnt. Das Problem ist, dass ich im Mai noch in Elternzeit bin und demnach auch Elterngeld beziehe. Nun ist meine Frage, ob dadurch das Elterngeld gestrichen wird oder trotzdem weiter gezahlt? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort Lg
Hasllo, nein, das nicht. ABer ein Anspruch auf einen VZ-Platz besteht nur nach Bedarf. Und den Bedarf haben SIe zur Zeit nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
warum sollte das gestrichen werden? die frage ist eher ob du ein anrecht auf dne platz hast weil du eben nicht arbeitest. das wäre hier nicht möglich, weil die ganztagsplätze eben den arbeitenden zustehen und nicht denen in elternzeit. da würde ich eher nachhaken und mich absichern.
HeyDu!
Bei uns kräht im gesamten Landkreis kein Hahn danach. Hier darf jedes Kind zur Krippe, völlig egal ob oder wie die Eltern arbeiten. Aufs Elterngeld hat der Plan keinerlei Einfluss. Du musst der Kita ja nicht sagen, wie lange Du in Elternzeit noch bist. Vermutlich fragen sie gar nicht... BG
Milu18
Danke für eure Antworten. Den ganztagsplatz bekomme ich, egal ob ich arbeite oder in Elternzeit bin, da bei uns die Nachfrage nicht so riesig ist und der Platz frei ist. Nur wurde mir gesagt, dass das Elterngeld gestrichen wird, da ich mein Kind nicht mehr zu Hause betreue. Zudem bekomme ich den Kindergartenplatz bezahlt, weil ich alleinerziehend bin und durch das Elterngeld wenig Einkommen habe.
Dojii
Die Betreuung des Kindes in einer Kita oder bei einer Tagesmutter hat keinen Einfluss auf das Elterngeld.
Ani123
Ich finde es gut wenn du dein Sohn schon auf ganztags gewöhnt, bevor er sowieso ganztags gehen muss. So hat er die Zeit sich langsam dran zu gewöhnen, bsp. indem du ihn anfangs direkt nach dem Schlafen abholst und dann die Zeit verlängerst. Die Kita scheint die Möglichkeit zu haben ab Mai auf ganztags zu wechseln, dann würde ich es machen. Öfter hapert es an der Kita welche nur zu bestimmten Daten den Vertrag abändern. Bzgl. EG. Das hat darauf keine Auswirkungen. Das kannst du weiterhin beziehen. Ich gehe davon aus, dass du den Kitaplatz selbst bezahlst und nicht bezuschusst wirst. Darauf hat das EG je nach Stadt/Gemeinde dann Einfluss.
mellomania
hier musst du einen arbeitsvertrag vorlegen und die arbeitszeiten nachweisen...
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