Hallo zusammen,
unser kleiner sollte ab Februar 2014 in den Kindergarten gehen damit ich haltags arbeiten gehen kann.
Nun sagt mir der Kindergarten das sie voll sind und eine Aufnahme erst im August 2014 möglich sei.
Was kann ich nun machen?
Ohne Betreunung kann ich nicht arbeiten gehen.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Mein Mann geht zwar arbeiten,aber das reicht dann nicht mehr wenn das Elterngeld wegfällt.
Wer hat einen Rat für mich?
Danke Gruss Steffi
von
Steffi1231
am 26.09.2013, 16:29
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Hallo,
nein, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Sie können versuchen, über das Jugendamt eine Tagesmutter zu bekommen. theoretisch haben Sie auch einen Anspruch auf den Kita Platz ab Februar, wenn das Kind dann schon ein Jahr alt ist. Praktisch hilft Ihnen der Anspruch aber nicht.
im Notfall kann man ergänzendes Hartz IV beantragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Ohne Betreuung gibt es kein ALG1.
Eine Tagesmutter wäre eine Lösung.
Frag da mal nach bei der zuständigen Behörde ( überall anders geregelt )
von
Sternenschnuppe
am 26.09.2013, 16:37
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Hallo.
Danke für deine Antwort.
Gab es da nicht ein neues Gesetz das man ein Anrecht auf eine KiGa Platz hat.
Tagesmutter ist so eine Sache.
Wenn ich hin und herfahren muss lohnt es ja kaum noch zu arbeiten.
Lg Steffi
von
Steffi1231
am 26.09.2013, 16:55
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Wie alt ist denn das Kind ?
Du hast einen Anspruch, aber der kann auch durch eine Tagesmutter die mit dem Jugendamt oder der Stadt arbeitet erfüllt werden.
von
Sternenschnuppe
am 26.09.2013, 17:27
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Er ist jetzt 8 Monate.
von
Steffi1231
am 26.09.2013, 18:17
Antwort auf:
Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?
Anspruch hast du ab 1 Jahr, aber nicht auf einem Platz in deinem wunschkiga, sondern nur in der Gemeinde. Kann also auch am anderen Ende der Stadt sein. Und auch durch eine Tagesmutter wäre der Anspruch gedeckt.
Ruf doch mal beim zuständigen Jugendamt an.
Und solange du keine Betreuung vorweisen kannst, gibt es auch kein ALG.
von
sternenfee75
am 27.09.2013, 01:58