Sehr geherte Frau Bader,
noch eine Frage:
Bei uns ist es sehr schwer einen Krippenplatz zu bekommen. Angenommen, ich würde keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn nach Ende der Elternzeit (2 Jahre) bekommen, welche Rechte und Pflichten hätte ich meinen Arbeitgeber gegenüber? Darf er mich kündigen? Ist ein Betrieb mit über 15 MA. Würde ich bei einem Aufhebungsvertrag mit ALG1 gesperrt werden?
Vielen Dank!
Lg marmite
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 21:31
Antwort auf:
Keine Betreuung nach Elternzeit
Hallo,
dann könntne Sie die EZ doch um ein Jahr verlängern
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2011
Antwort auf:
Keine Betreuung nach Elternzeit
wenn du dem arbeitsmarkt aufgrund des fehlenden krippenplatzes nicht zur verfügung stehst, hast du gar keinen anspruch auf alg1.
du kannst aber die elternzeit verlängern, dann bist du auch krankenversichert. vielleicht hast du in einem jahr mehr chancen auf einen kigaplatz.
Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 09:11