Hallo Fr. Bader Es geht um meine Partnerin. Sie bkommt kein Geld vom Arbeitgeber wärend des Mutterschutzes. Ist das rechtens? Unsere 1. Kind ist am 07.01.2010 geboren. Meine Partnerin hatte damals eine Elternzeit von 3 Jahren (also bis 06.01.2013) beantragt. Nun ist sie aber bereits am 06.01.2011 auf Teilzeit (60%) wieder arbeiten gegangen. Ab 01. Oktober 2011 arbeitete sie dann auf Vollzeit. Sie arbeitet in eine Einrichtung für psychisch Kranke Menschen. Als sie dem AG mitteilte (ca. 20.02.2012 das sie wieder schwanger sei, wurde ihr ein sofortiges Beschäftigungsverbot ab dem 05.03.2012 erteilt. Jedoch wurden im März 2012 (ab 05.03.) ersteinmal ihre ganzen Urlaubstage (20) vom Jahr 2012/2013, wo bei das Urlaubsjahr immer vom 01.04. bis 31.03. des folge Jahres geht, im Dienstplan eingetragen. Somit hatte sie keinen Urlaubsanspruch mehr. Dannach kamm die Berechnung für das Beschäftigungsverbotgehalt. Da der voraussichtliche Entbindungstermin unseres 2. Kindes der 27.09.2012 war. Wurde von diesem Termin 280 Tage zurückgerechnet und man landete an einem Tag Ende Dezember 2011. Somit wurden die 3 Montate November, Oktober und September 2011 für die Berechnung hergenommen. Da meine Partnerin im September 2011 noch auf 60% arbeitete, reduzierte sich durchschnittliche Gehalt aus diesen 3 Monaten. Also bekamm sie wärend ihres Beschäftigungsverbotes knapp 300 € Brutto monatlich weniger. Ab 16.08.2012 bekommt meine Partnerin nun nur noch 13 € pro Kalendertag von der Krankenkasse und keinen einzigen Cent mehr vom Arbeitgeber. Mit der Begründung das sie sich noch in der Elternzeit des 1. Kindes befindet. Ist dies so rechtens ??? Bekommt jemand in unserem "familienfreundlichen" Staat, der Zeit seines Arbeitslebens immer auf Vollzeit gearbeitet hat, und nun aufgrund von 2 Geburten arbeitstechnich gehandicapt ist, keinerlei finanzielle Unterstützung mehr vom Arbeitgeber, bzw. ein redziertes (um 300 € weniger im Beschäftigungsverbot) Elterngeld ?? Vorab bereits vielen Dank für ihre Antwort und die der anderen Mitgliedern von rund-ums-Baby.de Schöne Grüße Daniel
von AlfredQ am 14.11.2012, 22:03