ich habe mal eine frage, mein sohn ist jetzt 81/2 monate alt.und ich habe elternzeit bis 01.02.2015 genommen, bekomme elterngeld bis einschließlich mai diesen jahres.
wir haben eigentlich gesagt das er keine elternzeit nimmt, aber ich habe gehört das der andere elternteil noch 2 monate elterngeld bzw elternzeit beziehen kann ? versteh ich das richtig das dass ab dem 12. bis 14. lm ist ? und kann man das noch nachträglich machen ?
ist das dann wie bei mir ? 65 % vom gehalt für die 2 monate ?
wenn das gehen würde , wo muss ich mich erkundigen bzw wo bekomm ich den antrag her ?
ich danke im vorraus
von
pinklady88
am 24.02.2014, 10:20
Antwort auf:
kann mein mann nachträglich elternzeit nehmen ?
Hallo,
ja, das geht. Aber er muss es bis zum 14. Lebensmonat genommen haben.
Antrag etc. bei der Elterngeldstelle (Stadtverwaltung)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
kann mein mann nachträglich elternzeit nehmen ?
ich habe noch etwas vergessen, wie ist das wenn ich wieder abreiten gehe und erneut schwanger werde aber kein volles jahr gearbeitet habe? wie ist das dann mit dem elterngeld. habe davor voll gearbeitet und nach der elternzeit arbeite ich halbtags
von
pinklady88
am 24.02.2014, 10:21
Antwort auf:
kann mein mann nachträglich elternzeit nehmen ?
Elterngeld kann bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden. Viele Eltern teilen sie so auf, dass die Mutter LM 1-12 nimmt und der Vater LM 13 und 14.
Es ginge aber auch Mutter LM 1-12 und Vater LM 11 und 14 (und viele andere Varianten).
Wichtig ist, dass es nur Elterngeld gibt, wenn man mindestens 2 Monate Elterngeld nimmt.
Die "Partnermonate" kann man auch jetzt noch beantragen (sogar bis zu 3 Monate rückwirkend. In der Zeit muss aber auch eine Einkommensminderung gewesen sein).
Beantragt man Elterngeld, bekommt man ca 65% von seinem eigenen Gehalt.
Den Antrag bekommt man ganz normal bei der Elterngeldstelle. Weitere Infos zB aus der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.02.2014, 11:17
Antwort auf:
kann mein mann nachträglich elternzeit nehmen ?
In dem Fall werden die Monate zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz herangezogen. Bei dir dann mit Halbtags-Gehalt.
Sind das nicht insgesamt 12 Monate, dann werden die restlichen aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz herangezogen.
Aus all diesen wird der Durchschnitt ermittelt, von dem es dann das Elterngeld gibt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.02.2014, 11:19