Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich schon zum Frauenarzt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich schon zum Frauenarzt

Sabine s

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Guten Tag im Januar endet meine elternzeit und ich habe gerade einen positiven ss Test gemacht in der letzten ss hatte ich ein Berufsverbot und meine Chefin wollte mich schon vor der letzten ss raus mobben! Ich weiß das das Berufsverbot erst ab dem 1 Tag nach der elternzeit sein darf damit ich mein volles Gehalt bekomme aber kann ich schon jetzt zum Frauenarzt gehen oder könnte ich dann Probleme auf der arbeit bekommen weil ich es ihnen noch nicht mitteile ? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich können Sie zum FA gehen u auch ein BV bekommen. Dann würde ich den AG frühzeitig informieren, damit er planen kann. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da hast Du ja noch Zeit. Ich hatte 2x ein BV, jeweils aber erst ab Herzschlag. Es reicht wenn Du bis dahin wartest und es dann abgibst.


Sabine s

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Ja aber das Problem ist ob mein Arbeitgeber mir was kann wenn ich jetzt schon zum Frauenarzt gehe aber das Berufsverbot erst ab dem Tag wo die momentane elternzeit rum ist ausstelle


Sternenschnuppe

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Was soll er Dir können, Du bist schwanger und hast somit Köndigungsschutz. Du kannst beruhigt die ersten Wochen abwarten bis zum Herzschlag auf jeden Fall und es dann kurz vor Ende der Elternzeit sagen, BV abgeben und gut ist. Jetzt brauchst Du eh noch kein BV, arbeitest ja nicht. Wann Du zum Arzt gehst weiß zum einen keiner und geht auch keinen was an. Und selbst wenn sie es wüssten, ist doch alles legal.


malini

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Ich verstehe das Problem nicht so richtig - wenn du bis Januar eh noch Elternzeit hast, ist die Meldung an den AG doch überhaupt noch nicht dringend. Du kannst es ihm natürlich gleich nach dem ersten Frauenarztbesuch mitteilen, dass er planen kann. Kündigen kann er dich eh nicht, weil schwanger - vor was hast du genau Angst? Ich würde trotzdem in 2-3 Wochen das erste Mal zum Frauenarzt gehen, das hat ja mit der Meldung an den AG nichts zu tun.


malini

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Und der AG wird ja auch wissen, dass in der Elternzeit kein BV notwendig ist, sondern erst wieder ab dem ersten regulären Arbeitstag...!


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