Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man in der Zeit in der man freigestellt wird vom Frauenarzt umziehen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man in der Zeit in der man freigestellt wird vom Frauenarzt umziehen ?

Muc1994

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Hallo ich bin schwanger ! :) Der Vater des Kindes wohnt aber 600 km entfernt ich gehe am Mittwoch zum Frauenarzt wenn sie mich Freistellen würde dürfte ich dann umziehen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen wahrscheinlich, dass Ihr Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt? Das halte ich für problematisch, denn der AG kann Sie jederzeit uumsetzen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Umziehen kannst du doch jederzeit, ganz unabhängig von schwanger, Frauenarztbesuch etc.


Mitglied inaktiv

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Eine Krankmeldung wirst Du vermutlich nicht über die ganze Schwangerschaft am Stück bekommen, könnte sich ja auch jederzeit ändern. Und bei einem BV würde ich als AG aber mal kräftig nachhaken, womit das gerechtfertigt ist und dafür sorgen, dass Du wieder antanzen darfst. Auch während eines BVs musst Du in der Lage sein theoretisch arbeiten gehen zu können. Das kannst Du bei 600km Entfernung sicher nicht so einfach. Sich vom Arzt "beurlauben" lassen zum Umziehen gibt's noch nicht ;) Aber klar, Du kannst Dich natürlich von deiner Arbeit unentgeltlich beurlauben lassen und schon mal umziehen. Dafür brauchst Du aber keinen FA. LG Lilly


mellomania

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wenn man einen umzug wuppen kann können die beschwerden ja so dolle nicht sei. fände das grenzwertig. bei einem bv muss man jederzeit erreichbar sein. z.b. auch für dienstbesprechungen etc...du hast keinen urlaub!


Felica

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Nein, Umziehen darfst du erst zum Mutterschutz. Vorher musst du jederzeit theoretisch wieder arbeitsfähig sein. Fraglich auch ob der FA das BV ausstellen darf. Dann können AG und KK das anzweifeln. Den woher weißt du jetzt schon das du medizinische Gründe hast die ein BV begründen? Soll das BV wegen der Arbeit ausgestellt werden dann darf der Arzt das nicht, das muss dann der AG machen. Nachdem er die Möglichkeit hat zu prüfen ob er geeignete Ersatzarbeiten für dich hat.


Andrea6

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Aber umziehen kann man doch jederzeit. Man kann doch einfach die Arbeitsstelle kündigen.


mellomania

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ist, kannst umziehen. so wie die AP aber schreibt, möchte sie beim AG bleiben, währen bv gemüglich umziehen, lohn erhalten, dann mutterschutz etcpp. und das geht eben NICHT


luvi

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Hallo, Seht ihr das tatsächlich so problematisch, umzuziehen, wenn der ARZT ein Beschäftigungsverbot ausstellt? Das muss ja individuell begründet werden. Da kann doch der AG nicht einfach bestimmen, dass der Arbeitnehmer wieder zu arbeiten anfängt. Der Grund für das Arbeitsverbot sind ja nicht die Arbeitsbedingungen. LG luvi


Felica

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Luvi, doch, ein BV muss immer einen direkten Bezug zur Arbeit haben. Deshalb muss Frau auch arbeitsfähig sein um überhaupt Anspruch auf das BV zu haben. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht Mutterschutzkonform, der AG hat aber keinen Ersatz -. AG muss das BV ausstellen. Der Arbeitsplatz erfüllt Mutterschutz, die Schwangere hat aber gesundheitliche Gründe die gegen diese Arbeit in der Schwangerschaft sprechen, der Arzt darf das BV ausstellen. Die Schwangere ist arbeitsunfähig und kann gar keine Arbeit machen, völlig egal welche - statt BV ist die AU angesagt. Davon ab, leider ist es nun einmal so das man immer auch ein FG erleiden kann. Damit wäre jegliches BV sofort nichtig.


Mitglied inaktiv

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Auch bei einer AU gilt das Monokausalitätsprinzip für die Lohnfortzahlung. Es spielt also keine Rolle, ob AU oder BV. Die Beschwerden, bzw. die Erkrankung müssen der einzige Grund sein, warum die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Wenn die TE eine Fehlgeburt hätte, oder ihr Gesundheitszustand sich unerwartet verbessert, oder wenn der Arbeitgeber das Attest anfechten möchte, hätte sie ein ziemliches Problem. Würde sie während einer AU oder einem BV in Urlaub wollen, müsste sie dafür das OK des Arztes einholen und auch dem AG Bescheid geben.


cube

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Ein vom FA ausgestelltes BV ist aber leider oft nicht gerechtfertigt bzw. bezieht sich auf Dinge, die der AG eben ändern kann. Und dann müsste sie eben auch sofort wieder zur Arbeit erscheinen. Stellt der FA ein BV aus anderen Gründen aus, müssen diese auch nicht zwangsläufig die ganze Schwangerschaft über bestehen bleiben. Und auch dann müsste sie wieder zur Arbeit erscheinen. Dazu kommt, das sie schreibt: wenn der FA mich freistellt - ohne etwas unterstellen zu wollen, aber es hört sie an wie "ich hoffe darauf". Denn meistens nennt man ja hier sonst die Gründe, weswegen ein BV sehr wahrscheinlich ist. Also an die AP: gibt es denn berechtigte Gründe, wegen derer du ein BV überhaupt für wahrscheinlich hältst?


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